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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2010-12-13

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2010-12-13

Wortprotokoll

Der Bundesrat und das Parlament sind in den letzten Jahren bezüglich der Familienbesteuerung ja nicht ganz untätig geblieben. Die im Oktober 2006 von den eidgenössischen Räten verabschiedeten Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung sind am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Mit dieser Lösung konnte die Schlechterstellung der Ehegatten gegenüber den Konkubinatspaaren in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen für immerhin rund 160 000 der 240 000 betroffenen Zweiverdiener-Ehepaare - ich möchte betonen: Zweiverdiener-Ehepaare - vollständig beseitigt werden. Für die verbleibenden 80 000 Zweiverdiener-Ehepaare wurde die Mehrbelastung gemildert. Keine Massnahmen getroffen hat man bisher für den Bereich der Einverdiener-Ehepaare; das habe ich auch gesagt, indem ich speziell betont habe, dass es hier um eine Entlastung der Zweiverdiener-Ehepaare im Vergleich mit Zweiverdiener-Konkubinatspaaren geht. Mit den Sofortmassnahmen konnte jedoch noch keine verfassungsmässige Besteuerung sämtlicher Ehepaare erreicht [PAGE 1965] werden, weil die Einverdiener-Ehepaare eben noch nicht berücksichtigt worden sind. Eine mit der Bundesverfassung gänzlich in Einklang stehende Ehegattenbesteuerung sowie allfällige Entlastungen für Familien sollten daher in einem umfassenden Schritt mit einer umfassenden Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung angegangen werden. Vorgängig sollte jedoch entschieden werden, ob Ehegatten weiterhin gemeinsam oder künftig getrennt besteuert werden sollen, da je nach gewählter Veranlagungsart die Entlastungen für Ehepaare und Familien unterschiedlich ausfallen.

Die im Jahr 2007 durchgeführte Vernehmlassung zu diesem Systementscheid zeigte jedoch auf, dass eine breitabgestützte Lösung, die eine grundsätzliche Änderung des heutigen Systems zur Folge hätte, offenbar nicht möglich ist. Denn zurzeit besteht kein gesellschaftspolitischer Konsens darüber, wie die demografischen und sozioökonomischen Veränderungen der letzten Jahrzehnte im Steuersystem abzubilden sind. Die politische Situation bezüglich eines Systemwechsels ist daher verfahren und ein Durchbruch in absehbarer Zeit leider nicht wahrscheinlich. Der Bundesrat beschloss daher, anstelle von zeitraubenden Reformprojekten rasch umzusetzende Verbesserungen bei der Besteuerung der natürlichen Personen anzustreben. Da Kinder die grösste finanzielle Belastung für Paare sowie für alleinerziehende Personen darstellen, wurde der Fokus auf die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern gerichtet.

Am 25. September 2009 haben die eidgenössischen Räte in der Folge das Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern verabschiedet. Mit dem neuen Gesetz, das am 1. Januar 2011 in Kraft tritt, wird die Steuergerechtigkeit zwischen Personen mit Kindern und solchen ohne Kinder verbessert. Zudem werden Eltern steuerlich möglichst gleichbehandelt, ungeachtet der Tatsache, ob sie ihre Kinder selber betreuen oder fremdbetreuen lassen. Der Bundesrat möchte nun, bevor der Systementscheid wieder zur Diskussion gestellt wird bzw. bevor diese Frage wieder an die Hand genommen wird, vorerst abwarten, wie sich die neuen Gesetzesbestimmungen auf die verschiedenen Familienkonstellationen auswirken.