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Leuthard Doris · Bundesrat · 2010-12-13

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2010-12-13

Wortprotokoll

1. Der Bundesrat hat die Post über die strategischen Ziele zu einer fortschrittlichen und sozialverantwortlichen Personalpolitik verpflichtet. Die Presto AG ist aus dem Zusammenschluss einiger Frühzustellorganisationen entstanden. Sie ist seither eine 100-Prozent-Konzerngesellschaft der Schweizerischen Post. Das neue Unternehmen ist seit dem 1. November 2009 operativ tätig und beschäftigt in der Zeitungsfrühzustellung rund 10 000 Verträger.

Die Presto AG hat sich trotz schwieriger Wirtschaftslage im Verlagssektor im ersten Jahr ihres Bestehens gut behauptet. Vor dem Zusammenschluss hatte die Firma Zuvo Ende April 2009 für 2152 Frühzusteller Lohnsenkungen im Umfang von durchschnittlich 8,8 Prozent umgesetzt. Die Firma Prevag hatte 2009 für 393 Frühzusteller Lohnsenkungen von 8,4 Prozent vorgenommen. Bei der Presto Presse-Vertriebs AG wurden die Ansätze bei 1309 Frühzustellern per März 2010 um durchschnittlich 5,1 Prozent gesenkt. Diese Lohnsenkungen sind sicherlich nicht erfreulich. Doch ist zu beachten, dass die Post sie zusammen mit den Gewerkschaften diskutiert und sozialpartnerschaftlich umgesetzt hat. Zudem hat die Post, wie vom Bundesrat erwartet, einen Gesamtarbeitsvertrag für die Presto AG ausgehandelt, der vor allem im Bereich der sozialen Absicherung einen Mehrwert gegenüber den vorherigen Vertragsbedingungen gebracht hat. Der Gesamtarbeitsvertrag Presto bedeutet einen klaren Fortschritt für die früher arbeitsrechtlich wenig regulierte Zeitungsfrühzustellung.

2. Es liegt im Interesse des Landes, dass die Haushalte Zugang zu Zustelldienstleistungen in hoher Qualität zu vernünftigen Preisen haben. Dies wird mit der Grundversorgung, welche die Post erbringen muss, sichergestellt. Die Frühzustellung von Zeitungen ist nicht Teil der postalischen Grundversorgung. Sie ist sowohl bezüglich der logistischen Prozesse wie auch aufgrund der zugestellten Sendungsarten unabhängig von der Tageszustellung der Post. Somit hat die Frühzustellung von Zeitungen kaum Einfluss auf den Wettbewerb im Brief- und Paketmarkt. Es hat sich gezeigt, dass es aufgrund der geringen Sendungsdichte in der Frühzustellung verschiedenen parallel arbeitenden Anbietern nicht möglich ist, profitabel zu sein, weil die Fixkosten zu hoch sind. In verschiedenen Gebieten wäre es nicht einmal einem einzigen Anbieter möglich, seine Kosten zu decken. Dort werden die Zeitungen auf der ordentlichen Tageszustelltour ausgetragen.

Die Post als neutrale Anbieterin bietet allen Verlagen Zugang zu ihrer Frühzustellung und ermöglicht damit vielen Abonnenten die Lektüre ihrer Zeitung bereits am Frühstückstisch.

Die Wettbewerbskommission hat den Zusammenschluss der Frühzustellorganisationen der Post und der Tamedia/NZZ vertieft geprüft und zugelassen. Die Befürchtung, dass dadurch der gewünschte Wettbewerb im Postmarkt reduziert würde, ist somit unbegründet. Der Bundesrat ist zuversichtlich, dass die Schweiz dank der neuen Postgesetzgebung von einem dynamischen und kundenorientierten Postmarkt wird profitieren können.