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Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2010-12-13

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-12-13

Wortprotokoll

Die WAK Ihres Rates hat die Vorlage 10.067 zu einem Rahmenkredit für Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung am 2. November 2010 beraten. Sie empfiehlt Ihnen mit 15 zu 11 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten, und ebenfalls mit 15 zu 11 Stimmen, dem Geschäft zuzustimmen.

Worum geht es? Der Bundesrat beantragt einen neuen Rahmenkredit in der Höhe von 1,4 Milliarden Franken. Dieses Geld soll für Eventualkredite zur Verfügung gestellt werden, mit denen der Bund ab Mitte 2011 bis 2015 jährlich drei bis vier Emissionen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW) im Gesamtwert von rund 350 Millionen Franken pro Jahr verbürgen kann.

Die Förderung des Wohnungsbaus ist ein Verfassungsauftrag gemäss Artikel 108 der Bundesverfassung. Dieser Auftrag soll hauptsächlich mit dem seit Oktober 2003 geltenden Wohnraumförderungsgesetz (WFG) umgesetzt werden. 2003 und dann auch in der Folge der Sparpakete wurde allerdings auch beschlossen, für die direkte Wohnraumförderung praktisch kein Geld mehr einzusetzen und sich auf die indirekte Förderung zu beschränken. Dazu wurden 1775 Millionen Franken als Eventualverpflichtungen bereitgestellt. Von dieser Summe stehen bis Anfang 2011 noch rund 200 Millionen Franken zur Verfügung. Ab Mitte 2011 sind also dringend neue Mittel nötig.

Im Hearing mit den Herren Ernst Hauri, Direktor des Bundesamtes für Wohnungswesen, und Guido Gervasoni, Direktor der EGW, konnte sich die WAK aus erster Hand über die Aufgaben und Tätigkeiten der EGW informieren lassen. Von den seit 2003 zugesicherten Bürgschaften musste bisher keine einzige eingelöst werden, was von der Seriosität der Emissionszentrale zeugt. Mit den in dieser Zeit aufgelegten 26 Emissionen wurden rund 20 000 Wohnungen günstiger finanziert. Günstiger heisst, dass der Zinssatz um rund 1 Prozentpunkt tiefer liegt als bei vergleichbaren Festhypotheken. Das führt zu einer Verbilligung der einzelnen Wohnungen um rund 6 Prozent. Der Anteil von Wohnungen des gemeinnützigen Wohnungsbaus liegt bei 7 bis 8 Prozent und soll auch so bleiben. Eine Evaluation der Firma Hornung, Bern, stellt der EGW gute Noten aus und empfiehlt die Weiterführung des Instruments der EGW-Anleihen-Verbürgung durch den Bund.

Was passiert, wenn eine solche Anleihe zurückbezahlt wird? Dieses Geld fliesst nicht wirklich. Es war nur für die Bürgschaft gebunden und entfällt einfach. Der Eventualkredit verringert sich um diesen Betrag, und wir haben hier also keinen Fonds de Roulement, was durchaus denkbar und vielleicht auch nicht ganz falsch wäre. Mit dem jetzigen System aber kann das Parlament immer wieder entscheiden - das ist ja eben heute wieder der Fall -, ob es diese Art der Wohnraumförderung fortsetzen will oder nicht. In der Zeit bis 2015 müssen übrigens 600 Millionen Franken zurückbezahlt werden, sodass von den 2003 gesprochenen 1775 Millionen Franken noch 1175 Millionen zur Verfügung stehen werden. Davon sind, wie gesagt, bis heute rund 975 Millionen durch Bürgschaften gebunden.

Wenn Sie die vorliegende Vorlage unterstützen, so erhöht sich das Total der ausstehenden Eventualverpflichtungen von rund 1990 Millionen Franken im Jahr 2011 auf 2790 Millionen Franken im Jahr 2015. Übrigens besteht für die mit diesem Rahmenkredit ebenfalls mögliche Rückverbürgung von Bürgschaften der Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaft gemeinnütziger Wohnbauträger (HBG) momentan keine Nachfrage.

Die Mehrheit der WAK empfiehlt Ihnen aufgrund der positiven Erfahrungen, das Instrument weiterzuführen und dem Antrag des Bundesrates stattzugeben. Eine Minderheit der WAK beantragt, auf die Vorlage nicht einzutreten. Sie möchte den Anstieg der Wohnungspreise insbesondere in den Zentren nicht mit Steuergeld dämpfen. Sie möchte kein weiteres Verlustrisiko eingehen, und sie hält die Wirkung des Instruments im Vergleich zum Risiko für zu gering. Sie will keine Staatsgarantie für die Verbürgung von Darlehen. Sie hält den Zeitpunkt für den Ausstieg aus dem staatlich [PAGE 1983] geförderten Wohnungsbau wegen der rekordtiefen Hypothekarzinsen für sehr günstig.

Im Namen der Mehrheit der WAK empfehle ich Ihnen jedoch Eintreten und Zustimmung zur Vorlage. Ebenso bitte ich Sie um mindestens 101 Stimmen für die Aufhebung der Ausgabenbremse.