Lexipedia

Müller Philipp · Nationalrat · 2010-12-13

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-13

Wortprotokoll

Ich möchte vorab das bau- und wohnungspolitische Umfeld, in dem diese Vorlage unterbreitet wird, darstellen: Wir hatten Mitte 2010 etwa 106 000 Wohnungen, die leer standen oder sich im Bau befanden. Diese treffen nun auf einen Markt, der tendenziell eher rückläufig ist. Es stimmt, dass die Wohnungspreise in den Zentren steigen. Wir können aber diese Blasen, die sich geografisch eng lokalisieren, auch mit noch so viel Steuergeld nicht wirksam bekämpfen. Die Preisexzesse bei einzelnen Objekten haben mit einem eigentlichen Markt auch gar nichts zu tun. Es geht dabei um Objekte, die nicht den üblichen Wohnungsmarkt repräsentieren. Das Problem, dass kein Platz vorhanden ist, kann nicht mit Steuergeld oder hier mit Bundesbürgschaften gelöst werden, es ist ein strukturelles Problem.

Es ist auch eine Tatsache, dass wir bei der Gesamtbevölkerung ein Wachstum von netto 80 000 bis 100 000 Personen jährlich zu verzeichnen haben. Diese kompensieren nur etwa 30 000 Wohnungen pro Jahr, wobei wir zurzeit 40 000 oder mehr Wohneinheiten pro Jahr bauen; das sind also wesentlich mehr Einheiten, als durch die Einwanderung absorbiert werden. Der primäre Faktor des zunehmenden Wohnungsbedarfs ist zudem nicht die Einwanderung, sondern der gestiegene Komfortanspruch, die höhere Anzahl Quadratmeter pro Person.

Wir haben baumarkttechnisch gesehen die Lage im Griff, weil die Baubranche einer der Wirtschaftszweige ist, die sehr schnell auf Marktveränderungen reagieren. Ferner haben wir es mit einem gänzlich veränderten Zinsumfeld zu [PAGE 1984] tun: Man kann heute Zehnjahreshypotheken zu einem Zinssatz abschliessen, der gegen 2 Prozent hin tendiert. Auch aus dieser Sicht steht diese Vorlage quer in der Landschaft, sie ist völlig überflüssig.

Es stellt sich daher die Frage, wozu sich der Bund in einem derart gut funktionierenden Markt mit 1,4 Milliarden Franken engagieren soll, auch angesichts des Umstands, dass staatlichem Handeln mehr Grenzen gesetzt werden als dem Markt. Es ist mir bewusst, dass vorerst kein Geld fliesst, dass es sich hier um eine Bürgschaft handelt. Aber der Bund muss diesen Betrag sicherstellen. Wir haben heute einen Bestand von etwa 20 000 Wohnungen, die auf diese Weise verbilligt werden. Das entspricht nicht einmal 0,5 Prozent des gesamten Wohnungsbestandes in der Schweiz. Weiter sind nur rund 0,25 Prozent aller Hypotheken über dieses Förderungsinstrument abgedeckt. Das ist viel zu wenig, um den Markt zu beeinflussen, aber zu teuer für die Bundeskasse. Ein angemessener Bestand an Leerwohnungen ist naturgemäss die beste Gewähr für preiswerte Wohnungen.

Glaubt man also allen Ernstes, dass mit diesem Instrument der Leerwohnungsbestand beeinflusst werden kann, wo doch nur 0,25 Prozent aller Hypotheken und nur 0,5 Prozent aller Wohnungen in der Schweiz auf diese Weise erreicht werden können? Auch mit dem Instrument der Verbürgung von Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW) können Sie sich der Zinsentwicklung in der langfristigen Perspektive nicht entziehen. Die EGW-Finanzierung verbilligt ja nur die Differenz. Wenn selbst in einer Hochzinsphase wie erwähnt lediglich 0,5 Prozent aller Wohnungen um nur 6 Prozent verbilligt werden, zeigt dies die Unwirksamkeit dieses Instruments deutlich. Ich möchte noch betonen, dass es bei der Ablehnung dieser Vorlage nicht um einen Entscheid gegen die gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften geht. Es geht einzig und allein um eine Bürgschaft, die einer kleinen Zahl von solchen Wohnbauten eine noch günstigere Finanzierung ermöglichen soll, als sie mit den heute üblichen, sehr tiefen Zinsen schon möglich ist. Wir haben heute einen fundamentalen ordnungspolitischen Entscheid zu fällen.

Aus den erwähnten Gründen bitte ich Sie, auf diese Vorlage nicht einzutreten.