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Kleiner Marianne · Nationalrat · 2010-12-14

Kleiner Marianne · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-14

Wortprotokoll

Die FDP-Liberale Fraktion bittet Sie, den Antrag der Minderheit II (Triponez) zu unterstützen. Die von der Kommissionsmehrheit bei Artikel 8b beantragte Verpflichtung von Grossunternehmen, rund 1 Prozent ihrer Arbeitsplätze für Behinderte zu reservieren, ist abzulehnen. Noch mehr ist der Antrag der Minderheit I (Prelicz-Huber) abzulehnen, welcher die doppelte Quote fordert.

Die Integration von IV-Rentnern soll nicht über eine Quote geregelt werden, da Quoten und der damit verbundene Zwang eine schlechte Voraussetzung für eine angemessene Integration von Behinderten sind. Zudem können manche Arbeitgeber aufgrund ihres Tätigkeitsbereichs keine Behinderten integrieren. So wird die Quotenregelung zu einer Mehrbelastung bzw. zu einer Steuer für die betreffenden Grossunternehmen.

Die IV wird paritätisch finanziert. Wenn wir eine Quotenregelung einführen und die Grossunternehmen Zahlungen leisten müssen, ist das eine einseitige Finanzierung. Die Quotenregelung ist zwar gut gemeint, aber - wie so häufig, wenn etwas gut gemeint ist - schlecht gemacht.

Bereits im Rahmen der 5. IV-Revision ist die Idee aufgekommen, ein solches Quotensystem zu installieren; damals wurde es richtigerweise nicht integriert. Ein Blick auf die Erfahrung der umliegenden Länder zeigt, dass die Quotenregelung wenig hilfreich ist. Quotenregelungen haben Deutschland, Frankreich, Österreich, Spanien und einige östliche Länder. Keine Quoten kennen fast alle nordischen Länder, nämlich Belgien, Dänemark, die Niederlande, Norwegen, Finnland, Schweden und England. Interessant ist auch, dass England eine Quotenregelung hatte und sie wieder abgeschafft hat. Die Niederlande hatten die Möglichkeit zur Einführung von Quoten, und auch diese wurde nicht benutzt. [PAGE 2033] Das Ziel ist eigentlich, dass man mehr Behinderte eingliedern möchte. Eine Studie, die in Österreich gemacht wurde - es ist die einzige seriöse Studie, die gemacht wurde -, hat gezeigt, dass Behinderte, die schon eine Stelle hatten, ihre Situation durch die Quotenregelung verbessern konnten. Sie hatten in der Folge eine bessere Arbeitsplatzsicherheit wie auch ein besseres Einkommen. Insgesamt ist die Bilanz der Quotenregelung jedoch negativ.

Für Menschen mit Behinderungen, die in Österreich zum Zeitpunkt der Einführung des Gesetzes keine Anstellung hatten, verschlechterten sich die Anstellungschancen gemäss Studie. Die Erklärung liegt darin, dass das Gesetz dazu führte, dass die Firmen ab diesem Zeitpunkt kaum mehr Arbeitnehmer mit Behinderungen einstellten. Die trotz dieser Entwicklung beobachtete positive Tendenz bei der Erfüllung der Quote ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Quote durch die bereits angestellten Arbeitskräfte aufgefüllt wurde. Das österreichische Behinderteneinstellungsgesetz hat somit einen Anreiz gesetzt, schon angestellte Menschen als behindert einzustufen, und das kann es ja nicht sein, dass eine Quotenregelung dazu führt, dass wir mehr Behinderte haben, nur damit die Firmen ihre Quoten erfüllen können. Wir wollen das Gegenteil: Wir wollen Menschen, die jetzt behindert sind und keine Stelle haben, eingliedern und nicht Leute, die mit gewissen Einschränkungen schon einen Arbeitsplatz haben, zu Behinderten machen.

Die folgenden Gründe sprechen gegen eine Einführung von Quoten: Eines der grössten Probleme von Quotensystemen besteht darin festzulegen, nach welchen Kriterien die Personen bestimmt werden, die für die Quote zählen. Mit den bestehenden Quotensystemen wird dies in der Regel über die Art und Schwere der Behinderung definiert, was gerade bei psychischen Behinderungen äusserst schwierig ist. Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen Behinderung und Invalidität, die einen Rentenanspruch ergibt. So ist z. B. eine Person mit Paraplegie sehr oft voll erwerbstätig und hat keinen Anspruch auf eine Invalidenrente. Diese würde aber für die Quote zählen. Ein Abstellen alleine auf den Anspruch auf eine IV-Rente ist auch nicht möglich, da gerade die Anstellung dazu führen soll, dass die Invalidität durch die Erzielung eines Erwerbseinkommens gemindert wird; es geht nicht anders herum, wonach die Invalidität Bedingung ist, um in die Quote zu kommen. Dies ergäbe wirklich einen verdrehten Mechanismus, wenn wir dem zustimmten.

Eine Problematik von Quotenregelungen liegt darin, das hat auch mein Vorredner schon gesagt, dass man die Quoten mit vorhandenen Arbeitnehmern füllt. Das kann es aber nicht sein.

Ein wichtiger Punkt sind auch die Strafzahlungen. Wenn sie für Unternehmen überhaupt wirtschaftlich tragbar sein sollen, dürfen sie nicht allzu hoch ausfallen. Das heisst dann, dass die meisten Arbeitgeber es vorziehen, die Quote zu erfüllen.

Wir bitten Sie sehr, den Antrag der Minderheit II (Triponez) zu unterstützen. Er hilft den Behinderten, von den Firmen aufgenommen zu werden, und das ist das, was wir wollen.