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Wehrli Reto · Nationalrat · 2010-12-14

Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-14

Wortprotokoll

Mit dem neuen Artikel 8a will man im Bundesgesetz spezielle Bestimmungen verankern, die es heutigen IV-Rentnerinnen und -Rentnern dank gezielter Massnahmen ermöglichen sollen, in die Arbeitswelt zurückzugelangen. Diese Menschen benötigen und verdienen Rat und Tat. Und dies bietet der neue Artikel 8a an. Unter anderem sollen Integrationsmassnahmen, wie sie mit der 5. IV-Revision eingeführt worden sind, auch diesen Rentnerinnen und Rentnern gewährt werden können. Die Minderheit Bortoluzzi will erreichen, dass Integrationsmassnahmen nur dann länger als ein Jahr möglich sind, wenn sie im allgemeinen Arbeitsmarkt erfolgen. Die Kommissionsmehrheit erachtet diese Einschränkung als nicht sinnvoll, denn gerade bei diesen Personen ist es im Gegenteil sinnvoll, in einem beschützenden Umfeld Aufbauarbeit leisten zu können. Ziel der Integrationsmassnahmen ist eben, dass jemand persönlich für den allgemeinen Arbeitsmarkt aufgebaut und befähigt wird.

Wir bitten Sie, nicht die Einschränkung gemäss Minderheit zu unterstützen, sondern den Antrag der Kommissionsmehrheit, der mit 15 zu 9 Stimmen zustande kam.

Bundesrat und Ständerat stehen hinter Absatz 4 des neuen Artikels 8a. Damit sollen insbesondere diese Personen, die wieder neu in der Arbeitswelt sind, und deren Arbeitgeber einen Anspruch auf Beratung und Begleitung durch die IV erhalten. Dieser Anspruch soll jedoch auf längstens drei Jahre beschränkt sein. Die Minderheit Weber-Gobet will hier einen zeitlich unbeschränkten Anspruch schaffen, sofern sich dies als notwendig erweist. Diese Erweiterung und die somit quasi unendlich lange Begleitung erscheinen der Kommissionsmehrheit als unsinnig; dies kommt einem Versprechen gleich, das nicht eingehalten werden kann. Deshalb befand die Kommissionsmehrheit - 14 zu 6 Stimmen -: Ja zum Support, aber befristet auf maximal drei Jahre.