Weber-Gobet Marie-Thérèse · Nationalrat · 2010-12-14
Weber-Gobet Marie-Thérèse · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2010-12-14
Wortprotokoll
Zur Sanierung der Invalidenversicherung hat der Bundesrat einen Sanierungsplan in drei Etappen beschlossen. Die erste Etappe war die 5. IV-Revision; sie ist seit dem 1. Januar 2008 in Kraft. Eine qualifizierte Auswertung steht noch aus. Die Erfahrungswerte beziehen sich auf einen zu kurzen Zeitraum. Die zweite Etappe ist die IV-Zusatzfinanzierung. Mit der Beratung der dritten Etappe, der 6. IV-Revision, beginnt unser Rat heute - übrigens genau 50 Jahre nachdem das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung in Kraft getreten ist.
Das Ziel der 6. IV-Revision, die zwei Massnahmenpakete umfasst und uns in zwei getrennten Gesetzentwürfen vorgelegt wird, ist die Beseitigung des jährlichen IV-Defizits und die Rückzahlung der in den letzten zwanzig Jahren entstandenen Schulden. Ab 2018 sollen bis 2027 im Rahmen der finanziellen Konsolidierung der IV im Durchschnitt jährlich 1,3 Milliarden Franken eingespart werden, dies notabene vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Anteil der Gesamtausgaben für die soziale Sicherheit in der Schweiz am Bruttoinlandprodukt seit 2006 zurückgeht und unser Land 2010 zum sechsten Mal hintereinander eine positive Rechnung präsentieren wird; für 2010 wird ein Gewinn in der Höhe von 1,4 Milliarden Franken erwartet.
In dieser Session entscheiden wir über das erste Massnahmenpaket, die IV-Revision 6a, die 2012 in Kraft treten soll. Sie umfasst kurzfristig zu realisierende Massnahmen und soll ab Ende der Zusatzfinanzierung die IV um 500 Millionen Franken jährlich entlasten. Das, was wir entscheiden, betrifft [PAGE 2015] 460 000 Menschen, 260 000 Männer und 200 000 Frauen, die in irgendeiner Form Leistungen der IV beziehen, und zusätzlich rund 100 000 Kinder von Bezügerinnen und Bezügern einer IV-Rente. Es betrifft aber auch Tausende von potenziell Betroffenen.
Von den 284 000 IV-Rentenbezügern sind schon heute viele nicht auf Rosen gebettet. Im vergangenen Jahr haben 37,2 Prozent Ergänzungsleistungen beansprucht. Zum Vergleich: Bei den Altersrentenbezügern waren es 11,7 Prozent. Jetzt heisst es, den Gürtel noch enger zu schnallen. Wird das erste Massnahmenpaket in der Form umgesetzt, wie es heute vorliegt, werden die Betroffenen mit zahlreichen Massnahmen konfrontiert sein, die mit Leistungskürzungen verbunden sind. Besonders stossend sind die Schlussbestimmungen, mit welchen rechtskräftig zugesprochene IV- und BVG-Renten auch ohne Verbesserung des Gesundheitszustands aufgehoben oder reduziert werden können.
Pour le groupe des Verts, il est inacceptable que des rentes acquises soient supprimées, ou de nouvelles rentes refusées, parce que les dispositions finales du projet de loi prévoient d'exclure les maladies psychiques comme les troubles de la personnalité, les douleurs chroniques, les syndromes post-traumatiques ou les séquelles d'accidents comme le coup du lapin. Les personnes qui présentent ces symptômes se trouvent discriminées, sans aucune considération pour le degré de gravité de leur état. Ce qui en résultera, c'est un transfert des coûts vers l'aide sociale, et donc vers le budget des cantons et des communes.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist eine stigmatisierende Abbauvorlage auf dem Rücken der Betroffenen. Sie will zurechtbiegen, was in den Neunzigerjahren, in der Hochkonjunkturphase, von der IV als Institution und von den Arbeitgebern sträflich vernachlässigt wurde, nämlich die Umsetzung des Grundsatzes "Eingliederung vor Rente". Als Folge stiegen die IV-Defizite, und es begann eine markante Verschuldung des AHV/IV-Fonds.
Diese Misswirtschaft sollen die IV-Leistungsbezügerinnen jetzt quasi alleine ausbaden. So sollen etwa rund 17 000 Rentenbezüger nach dem Motto "Eingliederung aus Rente" wieder im ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden: auf den ersten Blick ein unterstützenswertes Vorhaben, aber wenn es nicht gelingt, bei den Betroffenen die Überzeugung zu wecken, dass sie an der Sache gewinnen, dass sie effektiv eine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben, dann wird das Vorhaben und damit die finanzielle Konsolidierung der IV scheitern. Dann werden wir bald nicht mehr einen Kampf um Arbeitsplätze, sondern einen Kampf in den Gerichten und in den Rekurskommissionen führen. Die Folgen sind Kostenverlagerungen im Sinne von steigenden Sozialhilfeausgaben und häufigere Arztkonsultationen.
Was läuft schief in unserem Land, dass wir mit solchen Revisionen das Wohl der Schwachen gefährden, obwohl doch in der Präambel unserer Bundesverfassung steht, dass sich die Stärke des Volkes am Wohl der Schwachen misst?
Die grüne Fraktion kann Eintreten auf die vorliegende Sparvorlage nicht unterstützen, obwohl die Vorlage mit der Einführung des Assistenzbeitrages zur Förderung einer eigenverantwortlichen Lebensführung von Menschen mit Behinderung beiträgt und mit der Eingliederungsorientierung dem Recht aller Menschen auf Arbeit Achtung verschafft werden soll - zu gross ist der Preis, den Betroffene für diese Pluspunkte bezahlen müssen, und zu gross die Unsicherheit darüber, ob der Return on Investment wirklich so positiv sein wird, wie in der Botschaft verkündet. Falls doch auf die Vorlage eingetreten wird, plädieren wir gemäss Minderheit Schenker Silvia auf Rückweisung des Geschäftes an den Bundesrat. Falls die Rückweisung keine Mehrheit findet, wird die grüne Fraktion Anträge bringen oder unterstützen, welche positive Auswirkungen auf die Betroffenen erwarten lassen. Die IV soll gemäss Bundesverfassung bei einer dauernden gesundheitlich bedingten Einschränkung den Existenzbedarf sichern. Von diesem verfassungsmässigen Ziel entfernen wir uns immer mehr.
Ces considérations conduisent le groupe des Verts à rejeter le premier volet de la 6e révision de l'AI si celui-ci ressort des délibérations sans quotas pour réglementer les obligations des employeurs et sans certaines autres dispositions favorables aux personnes handicapées. Notre groupe soutient notamment l'introduction définitive de la contribution d'assistance pour toutes les personnes handicapées qui en font la demande. En cas de rejet de la révision 6a, les parlementaires du groupe des Verts militent pour que la contribution d'assistance soit traitée séparément et mise en oeuvre le plus rapidement possible.