preparatory:AB 1145
Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 1999-12-13
Wortprotokoll
Beim Antrag zu Artikel 8 geht es darum, dass aneinander gereihte, befristete Arbeitsverhältnisse nach fünf Jahren als unbefristet gelten sollen. Das ist eine Schutzklausel, mit welcher so genannte Kettenverträge verhindert werden sollen. Die fünf Jahre, die vom Bundesrat vorgeschlagen worden sind, erscheinen der Kommission angemessen, da Projekte in der Regel eine Laufzeit zwischen drei und fünf Jahren haben. Es sind [PAGE 1089] solche Vorhaben, welche eine befristete Anstellung von Personal erfordern, also Doktorarbeiten und wissenschaftliche Arbeiten an Hochschulen und im Forschungsbereich. Es ist aber auch das Problem der Zeitsoldaten, die unter diese Kategorie fallen sollen.
Es ist aber auch hier so, wie das vorhin gesagt wurde. Bei diesem OR-Fenster will man die Praxis restriktiv handhaben. So soll auch die Befristung der Arbeitsverhältnisse eine Ausnahmeerscheinung bleiben. Aber wir brauchen diese Kompetenzdelegation an den Bundesrat, wonach er die Befristung festlegen kann, und - das bekämpft der Antrag Brunner Christiane - wir möchten dem Bundesrat die Möglichkeit geben, in eng begrenzten Ausnahmefällen befristete Verträge auch noch nach mehr als fünf Jahren zuzulassen. Das kann z. B. bei Hochschulprojekten sinnvoll sein, weil eine Rotation von Arbeitnehmenden zugunsten von jüngeren Nachwuchskräften ermöglicht oder der Austausch mit der Wirtschaft gefördert wird. Es ist aber auch im Bereich der so genannten Zeitsoldaten wichtig.
Wir bitten Sie daher, der Fassung der Mehrheit, die dem Beschluss des Nationalrates entspricht, zuzustimmen: im Grundsatz diese befristeten Arbeitsverhältnisse auf eine Vertragsdauer von längstens fünf Jahren zu begrenzen, dem Bundesrat aber in eng umgrenzten Fällen die notwendige Möglichkeit zu einer flexibleren Lösung zu geben.