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Schenker Silvia · Nationalrat · 2010-12-14

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-12-14

Wortprotokoll

Im Rahmen der 5. IV-Revision wurde das Meldeverfahren eingeführt. Die Absicht war es, der IV möglichst frühzeitig die Möglichkeit zu geben, mit Versicherten in Kontakt zu treten, wenn sich Probleme bei der Arbeit abzeichnen. Schon damals hatten wir intensiv darüber diskutiert, wie das Meldeverfahren ausgestaltet werden sollte und wer berechtigt sein sollte, der IV potenziell Betroffene zu melden. Was damals entschieden wurde, ist sinnvoll und bewährt sich in der Praxis.

Nun will die Mehrheit zusätzlich zu den bereits jetzt befugten Personen oder Institutionen auch den Krankenversicherungen die Berechtigung erteilen, Meldung bei der IV zu machen. Diese Erweiterung ist aus Sicht der Minderheit nicht notwendig. Wir beantragen Ihnen deshalb, beim Status quo zu bleiben.

Wann ist eine Meldung bei der IV sinnvoll, wann ist es richtig, die IV einzuschalten? Eine Meldung ist dann sinnvoll, wenn absehbar ist, dass sich bei jemandem aufgrund seiner Krankheit Probleme am Arbeitsplatz ergeben könnten. Taggeldversicherer sind schon heute meldeberechtigt. Das ist durchaus sinnvoll, sind es doch die Taggeldversicherungen, die Kenntnis davon haben, dass jemand aufgrund von Krankheit über eine gewisse Zeit nicht oder nur teilweise zur Arbeit gehen kann. Was hingegen hat die Krankenversicherung damit zu tun? Weiss die Krankenkasse, ob die Rechnungen, die bei ihr anfallen, z. B. für Antidepressiva, etwas mit der Arbeitsfähigkeit des Versicherten zu tun haben? Ich sage: nein. Eine Meldung bei der IV macht aber nur dann Sinn und ist nur dann notwendig, wenn die Arbeitsfähigkeit eines Versicherten tangiert ist.

Eines der Probleme beim Meldeverfahren ist, dass die Betroffenen nicht gefragt werden, sondern nur informiert werden müssen. Darum muss der Kreis derjenigen, die eine Meldung machen können, möglichst klein sein.

Ich bitte Sie, meiner Minderheit zu folgen.