Hany Urs · Nationalrat · 2010-12-15
Hany Urs · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-15
Wortprotokoll
Artikel 86 der Bundesverfassung regelt die Erhebung der Mineralölsteuer sowie die Verwendung der daraus fliessenden Erträge. Mit der Änderung dieses Artikels in der Volksabstimmung vom 29. November 2009 wurde die verfassungsrechtliche Grundlage geschaffen, damit Erträge aus der Verbrauchssteuer auf Flugtreibstoffen nicht nur wie bis anhin in den Strassenverkehr fliessen, sondern neu auch zugunsten des Luftverkehrs eingesetzt werden können.
Mit dieser neuen Zweckbindung stehen für Massnahmen im Bereich der Luftfahrt jährlich zwischen 40 und 50 Millionen Franken an zusätzlichen Mitteln zur Verfügung. Gemäss der geänderten Verfassungsbestimmung sollen diese Beiträge zu je einem Viertel, also zu je 25 Prozent, für Umweltschutzmassnahmen und für die Security verwendet werden; die zweite Hälfte, 50 Prozent der Erträge, ist für die Flugsicherung auf Regionalflughäfen vorgesehen.
Für die Umsetzung der Verfassungsänderung auf Gesetzesstufe wurden drei Varianten geprüft: erstens die Schaffung eines neuen Gesetzes, zweitens eine Teilrevision des Luftfahrtgesetzes und drittens die vorliegende Änderung des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer. Diese Variante hat den Vorteil, dass die Verwendung der Mineralölsteuererträge einheitlich in einem einzigen, für diesen Sachbereich bereits vorhandenen Gesetz geregelt wird.
Bei der Beratung der Gesetzesänderung hat in der KVF nur ein Gesetzesartikel zu Diskussionen Anlass gegeben. Es handelt sich dabei um Artikel 37f, welcher die Beiträge an die technische Sicherheit regelt. Ich werde mich bei der Beratung dieses Artikels im Namen der Kommission noch einmal dazu äussern.
Die Kommission hat ohne Gegenantrag Eintreten beschlossen, und ich bitte Sie, das auch zu tun.