Leuthard Doris · Bundesrat · 2010-12-15
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2010-12-15
Wortprotokoll
Ich bedanke mich bei Ihrer vorberatenden Kommission für dieses Ergebnis der Einigungskonferenz; der Bundesrat unterstützt dasselbe selbstverständlich. Wir haben mit dieser vorgeschlagenen Anpassung des Raumplanungsgesetzes eine ausgereifte Lösung für die Behandlung der Zweitwohnungsproblematik gefunden. Die Vorlage ist auch geeignet, um der Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen" als indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt zu werden.
Die Kommission hat den bundesrätlichen Entwurf mit Artikel 8 Absatz 3 ergänzt, und ich glaube, dass die Vorlage dadurch konsequenter, konkreter und auch für den Bürger verständlicher wird. In der Einigungskonferenz wurde Absatz 4 auf der Suche nach einem Kompromiss gestrichen; auch das ist vertretbar. Die vom ARE im Juni 2010 publizierte Planungshilfe nimmt dieses Problem auf und gibt hier auch Hinweise für die Umsetzung.
Zum Antrag Brunner und zu Artikel 24c, der im Rahmen der Einigungskonferenz gestrichen wurde: Es ist ein berechtigtes Anliegen, das aufgebracht wird; das möchte ich hier in aller Deutlichkeit noch einmal sagen. Das Bauen ausserhalb der Bauzone, speziell die Problematik, wie wir mit Bauernhäusern oder landwirtschaftlichen Bauten umgehen, muss gelöst werden. Ich werde diese Problematik innerhalb eines Jahres im Rahmen der zweiten Etappe zum Raumplanungsgesetz konkret aufnehmen. Es ist mir aber wichtig, dass man die Kantone im Rahmen einer ordentlichen Vernehmlassung einbezieht, weil diese Problematik aufgrund der sehr unterschiedlichen, historisch gewachsenen Situationen bisher von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich gelöst wurde. Von den Rustici im Tessin über die Maiensässe im Bündnerland bis zu den Streusiedlungen im Toggenburg haben wir sehr unterschiedliche Konstellationen.
Wir müssen uns generell über Folgendes unterhalten: Was tun wir ausserhalb der Bauzonen? Was lassen wir neu zu? Wie gehen wir mit den vorhandenen Bauten um? Es braucht eine vertiefte Diskussion im Rahmen einer Gesamtbeurteilung der Situation ausserhalb der Bauzonen; wir werden Ihnen unsere Überlegungen dazu präsentieren. Deshalb bin ich froh, dass die Problematik erkannt wurde, aber die Idee, mit einem einzelnen, nicht konsolidierten Vorschlag und mit einer Formulierung, die auch Abgrenzungsprobleme aufgeworfen hätte, vorzugehen, schliesslich fallengelassen wurde. Ich habe bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die Lösungen zu dieser Problematik erarbeitet. Wichtig ist mir der Einbezug der Kantone in die Lösungsfindung.
Ich bitte Sie daher, den Antrag Brunner, nachdem er selber schon einen Zukunftsweg im Sinne der Einigungskonferenz aufgezeigt hat, abzulehnen und sich der Einigungskonferenz anzuschliessen.