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Messmer Werner · Nationalrat · 2010-12-15

Messmer Werner · Nationalrat · Thurgau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-15

Wortprotokoll

Seit Beginn der Behandlung dieses Themas hat sich die FDP-Liberale Fraktion immer hinter die Lösung des Bundesrates gestellt. Es ist eine sehr einfache und klar formulierte Lösung, die das Problem erkannt hat, nämlich das Problem der Zweitwohnungen, die aber auf der Erkenntnis aufbaut, dass der Bund nicht uniforme Lösungen über die ganze Schweiz legen kann. Er hat erkannt, dass die Probleme im Engadin nicht dieselben sind wie im Wallis, dass die Probleme im Tessin nicht dieselben sind wie im Jura. Das Ziel, das erreicht werden soll, ist klar formuliert; den betroffenen Regionen und Kantonen wird es aber überlassen, in welcher Form sie diese Problematik lösen wollen.

Der Ständerat ist der Versuchung erlegen und hat geglaubt, es müsse im Gesetz präzis eingefügt werden, was zu tun sei. Das Resultat des Ständerates ist eine Formulierung, wie sie allenfalls in die Verordnung gehört, aber sicher nicht in eine Gesetzesvorlage.

Die Einigungskonferenz hat sich gefunden. Ich bin der Auffassung, dass das, was die Einigungskonferenz hier [PAGE 2041] gefunden hat, ein guter Kompromiss ist, eine Lösung, der wir zustimmen können. Ganz speziell im Zentrum der Diskussion standen die beiden Themen, die jetzt schon angesprochen wurden. Es geht um Artikel 24c Absatz 2 zu den landwirtschaftlichen Bauten. In diesem Punkt verstehe ich Toni Brunner jetzt nicht ganz, nachdem wir uns in der Kommission und auch in der Einigungskonferenz klar dazu bekannt haben, dass dieses Problem gelöst werden muss, nachdem wir - vielleicht mit Ausnahmen der Linken - die Zustimmung gegeben haben, dass wir das Thema anpacken. Sogar die Frau Bundespräsidentin hat das in der Einigungskonferenz getan. Ich nehme an, dass sie das heute noch einmal wiederholen wird, sodass das allen klar ist. Ich verstehe nicht, dass man deswegen das Resultat der Einigungskonferenz ablehnen will, denn die Ablehnung hat viel gravierendere Folgen als eine Aufnahme dieses Themas in die RPG-Revision.

Zudem muss ich sagen, Toni Brunner, wenn ich uns einmal auch als Fachleute in diesem Gebiet bezeichnen darf, müssen wir doch zugeben und bekennen, dass dieses Thema, wenn schon, in die Revision des Raumplanungsgesetzes gehört und nicht in einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative. Ich hoffe deshalb, dass die Befürworter dieses Antrages in der Minderheit bleiben.

Es ist uns beim Antrag der Einigungskonferenz gelungen, die detaillierte Vorschrift des Ständerates hinauszukippen. Absatz 4 von Artikel 8 ist weg. Die detaillierten, zwingenden Massnahmen sind fort; diese bleiben den Regionen überlassen. Was übriggeblieben ist, ist Absatz 3, der lediglich eine Präzisierung der Zielformulierung des Bundesrates ist.

Im Grossen und Ganzen muss ich sagen, dass diese Lösung der Einigungskonferenz akzeptiert werden kann. Es ist eine gute Grundlage, um der Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen" entgegentreten zu können. So harmlos ist diese Initiative nicht, wie jene annehmen, die glauben, man könnte diese Vorlage ablehnen. Im Moment scheinen in unserem Land solche Vorstösse hochattraktiv und emotionell geladen zu sein. Darum ist das Resultat der Einigungskonferenz ein guter Kompromiss, der es ermöglicht, etwas gegen die Initiative zu tun.