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Rutschmann Hans · Nationalrat · 2010-12-15

Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-15

Wortprotokoll

Zur Vorlage betreffend die flankierenden Massnahmen zur Aufhebung der Lex Koller fand am vorletzten Dienstag die Einigungskonferenz statt. Aus den dreimaligen Beratungen in den beiden Räten resultierten insgesamt vier Differenzen.

In Artikel 8 fügte der Ständerat zwei neue Absätze ein: Im neuen Absatz 3 präzisierte der Ständerat die zu ergreifenden raumplanerischen Massnahmen in den bezeichneten Gebieten, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen sicherzustellen. Dabei wird insbesondere eine Beschränkung der Zahl neuer Zweitwohnungen, die Förderung von Hotellerie und preisgünstigen Erstwohnungen und eine bessere Auslastung der Zweitwohnungen gefordert. Die Einigungskonferenz beantragt Ihnen mit 19 zu 4 Stimmen, in diesem Punkt dem Ständerat zu folgen.

Demgegenüber wird einstimmig auf die Einfügung eines neuen Absatzes 4 verzichtet. In diesem wollte der Ständerat die geforderte Ausgewogenheit zwischen Erst- und Zweitwohnungen noch präziser umschreiben.

Sodann beschloss der Nationalrat einen neuen Artikel 24c Absatz 2. Dabei geht es um bestehende Bauten in der Landwirtschaftszone. Wir haben heute die Situation, dass zwei Gebäude in der gleichen Zone und mit der gleichen Nutzung bezüglich Abbruch und Wiederaufbau unterschiedlich behandelt werden. Der Kanton St. Gallen hat in einer Standesinitiative bereits auf diesen Umstand hingewiesen und eine Gesetzesänderung gefordert. Unser Rat wollte im Rahmen dieser Änderung des Raumplanungsgesetzes diese unbefriedigende Situation regeln. Für den Ständerat gehörte diese Änderung aus grundsätzlichen Überlegungen aber nicht in diese Gesetzesrevision, weil die vorliegende RPG-Revision als flankierende Massnahme zur Aufhebung der Lex Koller und auch als Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen" gedacht ist. Sowohl der Bundesrat wie auch der Sprecher der ständerätlichen Delegation stellten jedoch in Aussicht, dass dieses Anliegen in einer der nächsten RPG-Revisionen einer Lösung zugeführt werden soll. Die Einigungskonferenz beantragt Ihnen mit 19 zu 5 Stimmen, hier dem Ständerat zu folgen und auf einen neuen Artikel 24c Absatz 2 zu verzichten.

Die vierte und letzte Differenz betrifft die Übergangsbestimmungen in Ziffer II Absatz 1. Hier beschloss der Ständerat eine Auflistung der zu treffenden Massnahmen wie die Festlegung jährlicher Kontingente oder die Festlegung von Erstwohnungsanteilen, die Ausscheidung spezieller Nutzungszonen oder die Erhebung von Lenkungsabgaben. Auch bei dieser Differenz beantragt Ihnen die Einigungskonferenz, diesmal mit 20 zu 4 Stimmen, dem Ständerat zu folgen und Absatz 1 entsprechend zu ergänzen.

Ich beantrage Ihnen, sämtlichen Anträgen der Einigungskonferenz zuzustimmen.

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