Killer Hans · Nationalrat · 2010-12-15
Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-15
Wortprotokoll
Das Umweltschutzgesetz definiert den Umfang der Förderung durch den Bund [PAGE 2045] im Bereich der Umwelttechnologien. Es ist dort auch festgelegt, in welchem Umfang der Bundesrat über die Wirkung der eingesetzten Mittel berichten soll; alle fünf Jahre nämlich muss ein Bericht vorgelegt werden, der vom Parlament zur Kenntnis genommen wird. Hier liegt nun also dem Parlament zum zweiten Mal der periodische Bericht vor. Er betrifft die Jahre 2002-2006.
Grundsätzlich kann sicher festgestellt werden, dass die Umwelttechnologien einen wichtigen Wirtschaftsfaktor darstellen. Immerhin sind in unserem Land rund 160 000 Beschäftigte im sogenannten Cleantech-Bereich tätig, was einen Umsatz von gegen 20 Milliarden Franken auslöst.
Der hier nun vorliegende Bericht betrifft, wie gesagt, die Periode 2002-2006 und hat eine Verzögerung von fast zwei Jahren in Bezug auf die Aktualität erfahren, da zuerst der Bundesratsbeschluss zum Konsolidierungsprogramm für den Bundeshaushalt 2011-2013 abgewartet werden musste. Die durch diese Verzögerung aufgetretene Lücke in der periodischen Berichterstattung wurde durch die aktuellen Angaben zu einigen Projekten in den Jahren 2007 bis 2009 geschlossen.
Aus Spargründen hat der Bundesrat nun die Abschaffung der Förderung von Umwelttechnologien vorgeschlagen und die Streichung von Artikel 49 Absatz 3 des Umweltschutzgesetzes beantragt. Damit wären Einsparungen von etwa 4,5 Millionen Franken zu erreichen. Dieser Antrag ist dann einer Anhörung unterstellt worden.
Hauptziele der Förderung im Bereich der Umwelttechnologien sind: Entlastung der Umwelt und Schonung der natürlichen Ressourcen; Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Umweltbranche; Verbesserung der Ressourceneffizienz der Schweizer Wirtschaft. Beiträge können auf zwei verschiedenen Ebenen erwirkt werden: einerseits für Pilot- und Demonstrationsanlagen zur Überführung von Forschungsresultaten in den Markt - im Durchschnitt der letzten Jahre sind dies Beiträge von rund 2,1 Millionen Franken pro Jahr -, andererseits für Verbesserungen der Rahmenbedingungen für ökologische Innovationen und deren Vermarktung, z. B. durch Beiträge an Messeauftritte im Ausland. Für diese flankierenden Massnahmen waren die Beiträge wesentlich kleiner. Die Unternehmer haben sich grundsätzlich mit einem eigenen Beitrag von mindestens 50 Prozent zu beteiligen.
In der Berichtsperiode lagen die Schwerpunkte der Förderungsprojekte in den Bereichen Lärmschutz, Luftreinhaltung, Gewässerschutz und Umwelt/Energie. Dazu kamen Projekte wie Umwandlung von Klärgas in erdgasähnliches Gas als CO2-neutralen Treibstoff, Messmethoden für die Qualitätsstandards von Russpartikelfiltern, Monitoring für Deponien und Altlasten. Und auch ein Beitrag an einen Ausstellungspavillon für internationale Umweltmessen wurde geleistet. Insgesamt hat der Bund in den vergangenen zehn Jahren rund 26 Millionen Franken - in der Berichtsperiode 2002-2006 waren es rund 15,5 Millionen - an Fördermitteln ausbezahlt und dabei Projektinvestitionen von Privaten im Umfang von rund 65 Millionen Franken ausgelöst.
In der UREK waren drei Standpunkte zentral:
1. Es wurde bemängelt, dass dem Bund eine gesamtheitliche Forschungs- und Förderstrategie fehle und dass durch diese unübersichtliche Situation ein unnötig grosser Aufwand für Gesuchsteller entstehe. Das Verfahren müsse mittels Abbau des Administrativaufwandes zugunsten der Fördermittel geändert werden. Durch Zusammenfassen der Forschungsförderung wäre es auch möglich, Stellen und folglich Personalkosten einzusparen, ohne Fördergelder zu kürzen.
2. Es wurde auch festgestellt, die Kriterien für die Auswahl der Projekte seien nicht genügend klar. Das Einhalten des Kriteriums "Erreichen der Marktnähe" oder "Marktgängigkeit" wurde zum Teil infrage gestellt. Da die Empfänger eines wesentlichen Teils der Fördergelder Empa oder ETH heissen, kann der Bezug zum Markt infrage gestellt werden.
3. Schliesslich hat die Absicht des Bundesrates, dieses Förderinstrument im Rahmen der Sparmassnahmen zu streichen, teilweise Unterstützung erfahren; dies vor allem, weil die Wirkung der Förderung nicht durchwegs erwiesen sei. Es stellte sich auch die Frage der Messbarkeit des Erfolges von geförderten Produkten; dies vor dem Hintergrund, dass sehr geringe Rückerstattungen von Fördermitteln festzustellen sind, woraus die fehlende Marktfähigkeit durchaus abgeleitet werden kann.
4. Weiter wurde aus dem Bericht zur Kenntnis genommen, dass die Rückerstattung von Geldern, die gemäss Vertragsvereinbarungen während fünf Jahren nach dem Projektabschluss zu leisten ist, in der Berichtsperiode und bis Januar 2008 lediglich den Umfang von etwa 700 000 Franken, also nur etwa 3 Prozent, ausmacht. Es werden aber für die kommenden Jahre vermehrt Rückflüsse erwartet, da verschiedene Produkte vermehrt Marktfähigkeit erreichen werden. Dem Bericht kann entnommen werden, dass in neueren Verträgen die Dauer der Rückzahlfrist aus erfolgreichen Projekten auf zehn Jahre und der Anteil aus den Verkaufsergebnissen von 1 Prozent auf 2 Prozent angehoben werden.
Wir haben, wie eingangs erwähnt, gemäss Umweltschutzgesetz von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen. Indem Sie mir zugehört haben, haben Sie diese Kenntnisnahme erfolgreich bewältigt. (Heiterkeit)