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Wehrli Reto · Nationalrat · 2010-09-29

Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-29

Wortprotokoll

In der Frühjahrssession 2010 haben die Räte dem Strafbehördenorganisationsgesetz zugestimmt. Es bildet die gesetzliche Grundlage der neuen Behörde, die wir heute wählen. Sie wurde von den Räten mit dem Ziel geschaffen, die Unabhängigkeit der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft zu stärken.

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat in ihrem Bericht vom 3. Juni 2009 festgehalten, dass die Gerichtskommission bei der Kandidatenauswahl eine gewisse Freiheit geniessen solle und die Stellen nicht öffentlich ausgeschrieben werden müssten. Daran hat sich die Kommission gehalten: Wir haben auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet und für die Vorarbeiten eigens eine Subkommission eingesetzt. Diese hatte den Auftrag, mit den betroffenen Gerichten, der Schweizerischen Kriminalistischen Gesellschaft, der Konferenz der Strafverfolgungsbehörden, dem Schweizerischen Anwaltsverband und den Rechtsfakultäten der Universitäten Kontakt aufzunehmen, um das Feld potenzieller Interessentinnen und Interessenten an einer Einsitznahme in der Aufsichtsbehörde auszuloten. Das Echo auf die Abklärungen der Subkommission war sehr erfreulich: Es zeigte sich, dass das Interesse hochqualifizierter Persönlichkeiten an der Aufsichtskommission gross ist.

Im August hat die Gerichtskommission auf Antrag ihrer Subkommission insgesamt dreizehn Personen angehört und im Anschluss daran Wahlempfehlungen an die Fraktionen verabschiedet. Der Wahlvorschlag, der Ihnen heute vorliegt, entspricht im Wesentlichen den ersten Empfehlungen der Kommission und umfasst Personen deutscher, französischer und italienischer Muttersprache. Gerne hätten wir Ihnen einen Vorschlag unterbreitet, der mehr Frauen berücksichtigt. Frauenkandidaturen lagen jedoch leider nur wenige vor, und der Kommission schien neben der Vertretung beider Geschlechter ebenso wichtig, dass die verschiedenen Sprachregionen der Schweiz in der Aufsichtsbehörde vertreten sind.

Einen parteipolitischen Verteilschlüssel für die Aufsichtsbehörde hat die Gerichtskommission nicht erstellt: Die fachliche und persönliche Qualifikation der Mitglieder der Aufsichtsbehörde scheint uns wichtiger zu sein als ihre Zugehörigkeit zu einer bestimmen politischen Gruppierung.

Ich bitte Sie, den Wahlvorschlag der Gerichtskommission zu unterstützen. Sie wählen dadurch eine ausgewogen zusammengesetzte Behörde mit bestens qualifizierten Persönlichkeiten.

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