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Füglistaller Lieni · Nationalrat · 2010-12-16

Füglistaller Lieni · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-16

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative der WBK-NR und auch die Kantonsinitiative Solothurn fordern eine massive Bundesunterstützung für die Stipendien zur Förderung der Mobilität der Studierenden. Auslöser der Kommissionsinitiative war eine ähnliche parlamentarische Initiative Bruderer Wyss (07.450). In der Kommission des Nationalrates - Sie haben es gehört - ist die vorliegende parlamentarische Initiative mit 12 zu 9 Stimmen angenommen worden. Der Ständerat hat ohne Gegenstimmen bei 4 Enthaltungen klar beschlossen, der Initiative keine Folge zu geben. Ich spreche hier für die starke Minderheit und bitte Sie, der Initiative ebenfalls keine Folge zu geben.

Diese Initiative will, dass der Bund hier der bestehenden neuen kantonalen Regelung mittels Konkordat vorgreift und das Stipendienwesen ohne Not mit Bundesgeldern zentralisiert. Das ist wirklich der falsche Weg, und er ist auch nicht verfassungskonform - ich verweise da auf Artikel 47 Absatz 1 der Bundesverfassung. Die vorliegende Initiative führt zu erheblichen Mehrausgaben für den Bund, dies in einem Bereich, der gemäss Verfassung klar den Kantonen zugeordnet ist. Wichtig ist es hier zu wissen, dass die Kantone das Anliegen einer Stipendienharmonisierung aufgenommen haben. Die Kantone haben im Jahr 2009 ein neues Konkordat zur Harmonisierung der Stipendien beschlossen; die hier vorliegenden Initiativen wollen dieses Konkordat verdrängen und unterlaufen.

Unsere Minderheit ist klar der Meinung, dass die Beschlüsse der EDK der richtige und verfassungskonforme Weg sind. Verschiedene Kantone - Sie haben es gehört - sind dem Konkordat bereits beigetreten. Neu kommt nun noch hinzu, dass die Verbände der Studierenden in der Schweiz als dritte Variante eine Volksinitiative gestartet haben, mit dem Ziel, eine massive Finanzierung aller Studierenden durch den Bund einzuführen. Verlangt wird ein Lebenshaltungskostenbeitrag von 24 000 Franken pro Jahr nebst der Übernahme der direkten Studienkosten.

Die jährlichen Kosten für diese umgelagerten Stipendien werden auf 500 Millionen Franken geschätzt. Den Studierenden waren offenbar die bisher eingebrachten Harmonisierungsbestrebungen und die kantonalen Bemühungen nicht ausreichend. Sie starten damit den dritten Versuch, Bundesstipendien zu erhalten. Das Volk hat diese Forderung in einer Volksabstimmung schon einmal abgelehnt; einmal ist eine Initiative wieder zurückgezogen worden. Es ist zu begrüssen, dass das Volk über diese neuerliche und überrissene Initiative befinden kann, sofern sie zustande kommt. Der logische und vernünftige Weg ist die sorgfältig ausgearbeitete Konkordatslösung durch die Kantone. Sie findet eine breite Unterstützung und ist auf gutem Weg.

Was bei solchen Forderungen und Initiativen für höhere Stipendien regelmässig ausser Acht gelassen wird, ist die eklatante Ungleichbehandlung des schulischen und des betrieblichen Ausbildungswegs; dies, obwohl in der Bundesverfassung die Gleichbehandlung beider Bildungswege mit dem Bildungsartikel festgeschrieben worden ist.

Eine Bundesfinanzierung gegen den Willen der Kantone, gegen die nun vorhandene Konkordatslösung der EDK, gegen den Ständerat und letztlich gegen die Gleichbehandlung der schulischen und beruflichen Bildung ist klar der falsche Weg.

Darum bitte ich Sie, im Sinne der starken Minderheit hier der Kantonslösung, also dem Antrag der Kommissionsminderheit zu folgen und die Standesinitiative Solothurn wie auch die parlamentarische Initiative der WBK abzulehnen.

[VS]