preparatory:AB 114718
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-12-16
Wortprotokoll
Diese Schlussbestimmung muss ersatzlos gestrichen werden. Es gibt keine Kompromissvorschläge dazu. Wenn wir diese Schlussbestimmung akzeptieren, geben wir den Schwarzen Peter für die schwierige Situation der Invalidenversicherung an Menschen weiter, die zu den schwächsten dieser Gesellschaft gehören; und das nach einer Beratung in der Kommission, die den Namen Beratung nicht wirklich verdient.
Die SP-Fraktion hat vorgestern Abend das getan, was eigentlich die Kommission hätte tun müssen: Sie hat sich vertieft mit dem Bundesgerichtsurteil beschäftigt, das dieser unsäglichen Schlussbestimmung zugrunde liegt. Anwesend waren neben einem der Bundesrichter, die für dieses Urteil verantwortlich waren, eine Reihe von Fachleuten. Das Fazit aus dieser Sitzung zu ziehen ist nicht ganz einfach. Eines ist aber klar: Die Sache ist sehr komplex, und die Folgen dieses Urteils sind noch nicht absehbar. Worum geht es?
Das Bundesgericht hat beschlossen, dass durch eine somatoforme Schmerzstörung keine invalidisierende Arbeitsunfähigkeit entsteht und damit auch kein Anspruch auf eine IV-Rente. Damit auch die Renten angetastet werden können, die aufgrund eines solchen Beschwerdebildes gesprochen worden sind, hat der Bundesrat eine entsprechende Bestimmung ins Gesetz aufgenommen. Währenddem die Beratung der IV-Revision schon im Gang war, hat das Bundesgericht ein gleiches Urteil in Bezug auf das Schleudertrauma gefällt, und die Kommission hat auf Antrag der Verwaltung die vorliegende Formulierung ins Gesetz aufgenommen. Was sind die Folgen?
Darüber gibt es sehr unterschiedliche Meinungen, wir werden das noch hören. Meine Sicht und die der Minderheit ist folgende: Mit dieser Bestimmung wird eine Gruppe von Menschen, die dieses Beschwerdebild aufweisen, anders behandelt als alle anderen. Das ist eine klare Diskriminierung.
Unter diese Bestimmung können sehr viel mehr Personen fallen als jene mit somatoformen Schmerzstörungen und Schleudertrauma; neben mir befürchten auch viele andere, dass auch Menschen mit psychischen Krankheiten verschiedenster Art unter diese Bestimmung fallen. Wenn wir diese Formulierung ins Gesetz aufnehmen, stossen wir eine Türe auf, die wir nicht mehr schliessen können. Wir lassen eine ungleiche Behandlung von Menschen zu, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erwerbsfähig sind. Wir spielen Schiedsrichter und entscheiden, dass diese Diagnose zu einer Invalidisierung führen kann, jene aber nicht.
Das ist brandgefährlich und im höchsten Masse unsozial. Brandgefährlich ist es, weil es zu einem Dammbruch führt, und unsozial, weil die Betroffenen kaum je eine Chance bekommen werden, anstelle der Rente eine Stelle im ersten Arbeitsmarkt zu erhalten. Wir dürfen nicht zulassen, dass kranke Menschen unter den Fehlern der Politik, der Arbeitgeber und der ganzen Gesellschaft leiden müssen. Dass die IV in einer so prekären Situation ist, haben nicht sie zu verantworten. Wir müssen die Last der IV-Schulden auf viele Schultern verteilen, dann wiegt sie viel weniger schwer und niemand zerbricht an ihr.
Ich bitte Sie inständig: Folgen Sie dem Antrag meiner Minderheit, streichen Sie diese Schlussbestimmung ersatzlos.