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Weber-Gobet Marie-Thérèse · Nationalrat · 2010-12-16

Weber-Gobet Marie-Thérèse · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2010-12-16

Wortprotokoll

Der Bundesrat schlägt vor, alle bisherigen Renten, die auf somatoforme Schmerzstörungen, eine Fibromyalgie oder ähnliche Sachverhalten zurückgehen, innerhalb von drei Jahren zu überprüfen und gegebenenfalls herabzusetzen oder aufzuheben. Einzig Personen, die über 55 Jahre alt sind, und Personen, die seit fünfzehn Jahren eine Rente beziehen, sollen ihren Rentenanspruch behalten. Bei allen andern Personen geht der Bundesrat davon aus, dass sie mit einer zumutbaren Willensanstrengung wieder arbeiten können.

Der Alterslimite von 55 Jahren bringt Ihre Kommission sehr grosse Skepsis entgegen, haben auf dem heutigen Arbeitsmarkt doch schon nichtleistungseingeschränkte Menschen ab dem 50. Altersjahr Schwierigkeiten, wenn sie ihre Stelle wechseln wollen oder nach Verlust einer Arbeitsstelle eine neue suchen. Auch muss angesichts des neusten Bundesgerichtsurteils zu Schleudertraumata davon ausgegangen werden, dass über die Rechtsprechung immer mehr Menschen mit spezifischen Krankheitsbildern von Leistungen der IV ausgeschlossen werden. Eine 53-jährige Person beispielsweise, welche während 12 Jahren eine Rente bezogen hat, wird kaum mehr eine Chance zur beruflichen Wiedereingliederung haben. Im Übrigen wurde bei der Einführung der Dreiviertelrenten anlässlich der 4. IV-Revision der Besitzstand aller Personen gewahrt, die das 50. Altersjahr vollendet hatten.

In diesem Sinne bitte ich Sie, die Kommissionsminderheit zu unterstützen und die Alterslimite auf 50 Jahre zu senken.

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