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Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2010-12-16

Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2010-12-16

Wortprotokoll

Im Namen der BDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und jeweils den Anträgen der Kommissionsmehrheit zuzustimmen. Ich werde bei der Detailberatung darauf verzichten, nochmals das Wort zu ergreifen.

Die Verstümmelung weiblicher Genitalien wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wie auch von verschiedenen Menschenrechtsorganen der Uno als eine unmenschliche und grausame Menschenrechtsverletzung bezeichnet, die es mit allen Mitteln zu bekämpfen gilt. Solche Eingriffe sind schwere Eingriffe in die körperliche Identität. Sie haben zudem einen frauendiskriminierenden Hintergrund, zielen sie doch darauf ab, die Sexualität der Frau zu kontrollieren und zu beschränken. Die BDP begrüsst es sehr, dass unser Land mit der Einführung des spezifischen Straftatbestandes "Verstümmelung weiblicher Genitalien" endlich ein klares Zeichen zur Ächtung dieser gravierenden Menschenrechtsverletzung setzt.

Persönlich begrüsse ich dies umso mehr, als es lange genug gedauert hat, bis wir so weit waren. Bereits vor gut zehn Jahren forderte ich den Bundesrat nämlich mit einer Motion (00.3365) zu Massnahmen gegen Genitalverstümmelungen auf. Diese Motion wurde als Postulat überwiesen, aber seither ist nichts mehr passiert.

Auch im Rahmen der Interparlamentarischen Union (IPU) hat sich die Schweizer Delegation schon vor Jahren klar für die Bekämpfung der Verstümmelung weiblicher Genitalien ausgesprochen und alle Aktionen und Massnahmen zur Erreichung dieses Ziels voll und ganz unterstützt.

Hier und heute werden wir nun einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Situation in unserem Land machen. Die Schwere der Folgen auf physischer und psychischer Ebene sowie die Gefährdung der Gesundheit, die aus der Verstümmelung weiblicher Genitalien hervorgeht, rechtfertigen einen spezifischen Straftatbestand. Durch diesen Spezial-Straftatbestand wird ein besserer Schutz für die Opfer geschaffen. Zudem vermag eine eigenständige Strafnorm auch zur Verhinderung und Bekämpfung solcher Praktiken beizutragen. Dabei ist uns durchaus bewusst, dass bereits nach geltendem Recht sämtliche Formen der Verstümmelung weiblicher Genitalien im Sinne der WHO als Körperverletzung strafbar sind, allerdings nur, wenn die Tat in der Schweiz erfolgt ist oder wenn sie auch im Ausland strafbar ist. Eine Ausweitung diesbezüglich ist deshalb dringend nötig. Dies umso mehr, als sich gezeigt hat, dass das heute zur Verfügung stehende strafrechtliche Instrumentarium als Mittel zur Bekämpfung der Verstümmelung weiblicher Genitalien nicht die gewünschte Wirkung zeigt.

Ich möchte drei Punkte besonders hervorheben:

1. Die Uno hat festgehalten, dass es, um Unklarheiten und Schlupflöcher zu verhindern, wichtig ist, von einer breiten Definition auszugehen. Wir unterstützen dies voll und ganz. Wir halten es deshalb für wichtig und richtig, alle Formen der Genitalverstümmelung gleichermassen unter Strafe zu stellen - nicht dass ein Verbot bestimmter Formen noch zum Ausweichen auf andere Formen führen könnte.

2. Es ist unseres Erachtens unabdingbar, wenn wir nicht nur ein Verbot, sondern eben ein wirksames Verbot der Genitalverstümmelung wollen, dass auch im Ausland begangene Taten in der Schweiz bestraft werden sollen und dann auch bestraft werden können, wenn sie am Tatort nicht strafbar sind. Das heisst, dass wir hier ausdrücklich den Verzicht auf das Erfordernis der doppelten Strafbarkeit beschliessen.

3. Neben Strafbestimmungen werden aber weitere Massnahmen nötig und wichtig sein. So ist sicherzustellen, dass das Verbot der Genitalverstümmelung gerade in den betroffenen Bevölkerungskreisen auch wirklich bekannt ist. Es braucht dazu Aufklärungskampagnen für Migrantinnen und Migranten. Es braucht dazu aber auch entsprechende Information, Sensibilisierung und Weiterbildung von Behörden, insbesondere des Gesundheitspersonals, aber auch von Lehrpersonen. Nicht zuletzt braucht es konkrete Unterstützungsmassnahmen für die betroffenen Frauen und Mädchen.

Ich komme zum Schluss und fasse zusammen: Jeder nicht medizinisch begründete Eingriff an den Genitalien ist eine Verletzung des Menschenrechts auf körperliche Unversehrtheit. Es sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die vorsätzliche Verletzung der weiblichen Genitalien wirksam zu bekämpfen und zu bestrafen, denn solche Verletzungen sind ein schwerwiegender Eingriff in die Integrität und die Würde der betroffenen Mädchen und Frauen.

Eine explizite und einheitliche Strafnorm erhöht die Sichtbarkeit des Verbots und hat somit sowohl symbolische wie auch abschreckende Wirkung. Schon durch die vorgeschlagenen gesetzlichen Massnahmen im Bereich des Strafrechts darf man auf eine Verbesserung der Situation hoffen. Nichtsdestotrotz sind weiter gehende Massnahmen nötig, um das Problem auch in unserem Land besser in den Griff zu bekommen. Da gibt es insbesondere im Bereich der Information und der Weiterbildung sehr viel zu tun.

Aus all diesen Gründen stimmt die BDP-Fraktion dem neuen Straftatbestand mit Überzeugung zu und bittet Sie, dies ebenfalls zu tun.