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Beerli Christine · Ständerat · 2001-03-20

Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-03-20

Wortprotokoll

Herr Carlo Schmid hat eben mit viel Verve und Engagement einen Kampf für Werte geführt, die mir auch sehr teuer sind, nur hat er ihn leider am falschen Objekt geführt. Es kommt mir etwas vor wie der Kampf gegen Windmühlen, der auch schon sehr oft und meistens nicht mit Erfolg geführt worden ist.

In der Vorphase der Beratung dieses Gesetzes ist eine Entwicklung eingetreten, die von aussen gesehen und unter psychologischen Aspekten recht interessant ist, wenn man sie aber etwas von innen betrachtet, doch auch zu beunruhigen [PAGE 120] vermag. Einerseits wurde das Gerücht gestreut, der Entwurf des Bundesrates und auch die Formulierung der Mehrheit der Kommission seien antiliberal, seien dirigistisch, sie seien nicht marktwirtschaftlich und würden etatistischem Denken entsprechen. Andererseits wurde dann dargelegt, die Lösung gemäss dem Antrag der Minderheit sei positiv zu würdigen, sei marktwirtschaftlich und liberal, enthalte weniger Regulierung. Irgendwo wurde dieses Gerücht dann plötzlich als Wirklichkeit angenommen. Aber wenn Sie das Gesetz durchlesen und wirklich in die Tiefe der Materialien gehen, sehen Sie, dass diese Behauptungen in keiner Art und Weise richtig sind und auch durch mehrmaliges Wiederholen nicht wahrer werden; sie sind ganz schlicht und einfach falsch.

Das Gesetz basiert auf Artikel 71 der Bundesverfassung. Dieser Artikel gibt einerseits den Auftrag zur Förderung einer eigenständigen Schweizer Filmproduktion. Dieser Auftrag wird im ersten Teil des Gesetzes erfüllt. Dieser Teil des Gesetzes ist weitgehend unbestritten, und wir haben hier wahrscheinlich nicht sehr viel darüber zu diskutieren. Die Angriffe von Herrn Schmid haben sich auch nicht gegen diesen Teil des Gesetzes gerichtet.

Artikel 71 der Bundesverfassung sagt aber auch klar, dass der Bund die Förderung der Vielfalt und der Qualität des Angebotes mit geeigneten Massnahmen zu gewährleisten habe, und diese Förderung der Vielfalt des Angebotes wird im 3. Kapitel des Gesetzes, das Sie vor sich haben, in den Artikeln 17ff. vorgenommen.

Wenn jetzt vonseiten der Gegner dieser Lösungen mit Vehemenz mehr Liberalisierung gefordert wird, scheint mir, dass sie schlicht und einfach nicht beachtet haben, wie die Regelung bis anhin war. Wir hatten bis anhin auch ein Filmgesetz, nämlich das Filmgesetz vom 28. September 1962 mit einer ausgesprochen restriktiven Regelung.

Wenn Sie sich dieses Gesetz ansehen, sehen Sie, dass es für den Verleih und die Aufführung von Filmen eine Bewilligung verlangt; es enthält eine Bewilligungserfordernis. Dann haben wir in Artikel 10 dieses Gesetzes eine Einfuhrkontrolle für Spielfilme. Wir haben in Artikel 11 eine Spielfilmkontingentierung. Wir haben in Artikel 13 und Artikel 15 die Herabsetzung und den Entzug von Kontingenten bei Nichterfüllung von Auflagen, weil nämlich die Bewilligung immer auch an Auflagen gebunden wurde. Diese Auflagen sind im Gesetz über mehrere Artikel sehr extensiv geregelt, und die Strafbestimmungen, Herr Schmid, die im Gesetz von 1962 enthalten sind, gehen viel weiter und sind noch viel umfangreicher als das, was jetzt im neuen Gesetz vorgesehen wird.

All diese Regelungen - die Kontingentierung, der Entzug der Kontingente, die Herabsetzung der Kontingente, die Auflagen, damit man eine Bewilligung erhält - fallen im Gesetzentwurf, der Ihnen heute vorliegt, weg. Es wird eine liberale Regelung vorgestellt. Es ist keine Bewilligungspflicht mehr vorhanden, sondern man zählt nach Artikel 17 des Gesetzes auf freiwillige Massnahmen der Branche analog zum CO2-Gesetz - zum CO2-Gesetz notabene, das von weiten Teilen dieses Rates befürwortet worden ist. Erst für den Fall, dass die freiwilligen Massnahmen nicht zum gewünschten Ziel führen, dass eben die Angebotsvielfalt wirklich ernsthaft gefährdet ist, hat man eine reine Lenkungsabgabe vorgesehen. Diese Lenkungsabgabe wird erst dann erhoben, wenn nach Mahnung der Branche und nach Gesprächen in einer Filmregion - nicht an einem Filmort; die Kommission hat das Ganze noch ausgedehnt und spricht von einer Filmregion - die Angebotsvielfalt nicht wiederhergestellt werden konnte. Die Lenkungsabgabe wird dann direkt wieder in derselben Region zur Förderung der Vielfalt eingesetzt, und gemäss Artikel 22 ist es jedem einzelnen Unternehmer noch möglich, sich zu exkulpieren, d. h.: Wenn er direkt nachweisen kann, dass er mit seinem Unternehmen die Vielfalt wahrt, dann kann er sich von der Abgabe befreien und muss sie nicht mehr bezahlen.

Es ist eine liberale Lösung, es ist eine Lenkungsabgabe mit einer marktwirtschaftlichen Lenkungswirkung. Ich glaube, es sind zwei Dinge klarzustellen: Die Rückweisung der Vorlage bewirkt eine Verzögerung; sie bewirkt, dass das heute geltende, sehr stark regulierende Gesetz nach wie vor, über längere Zeit, in Kraft bleibt. Ich glaube, gerade dies will wirklich niemand - will vor allem auch die Branche nicht; die Branche wäre sehr unglücklich darüber, wenn das heutige Gesetz noch längere Zeit in Kraft bliebe und nicht durch das neue Gesetz ersetzt würde.

Die zweite festzustellende Tatsache ist, dass die Lösung der Minderheit in keiner Art und Weise liberaler oder marktwirtschaftlicher ist als jene der Mehrheit. Sie ist lediglich komplizierter und ungewisser, weil die Branchenvereinbarung, die dann vom Bundesrat allgemein verbindlich erklärt werden soll, noch nicht einmal vorliegt. Wir haben keine Einsicht in eine solche Branchenvereinbarung gehabt. Diese wird dann irgendwann einmal noch erstellt, hat man uns gesagt. Zudem erscheint es mir sehr fragwürdig, wenn wir damit beginnen, Branchenvereinbarungen allgemein verbindlich zu erklären. Das ist doch etwas ganz anderes als bei Gesamtarbeitsverträgen, an denen eben verschiedene Parteien beteiligt sind und bei denen wir dieses Institut kennen. Es wäre eine Neuigkeit in unserem Rechtssystem, wenn wir dazu übergehen würden, Branchenvereinbarungen allgemein verbindlich zu erklären.

Ich glaube nicht, dass wir zu dieser komplizierten und auch ungewissen Lösung Hand bieten sollten: Wir sollten ganz klar in einer liberalen und marktwirtschaftlichen Art und Weise vorgehen, indem wir die Branche sich selber regulieren und sie, genau wie beim CO2-Gesetz, dafür sorgen lassen, dass die Angebotsvielfalt, die Vielfalt auch der Vorführungen der Filme, gewährleistet wird. Wir sollten demnach auch erst dann einschreiten, wenn wirklich ein Missstand festgestellt und dieser nach mehrmaliger Mahnung nicht behoben wird. Dann muss diese Lenkungsabgabe erhoben werden; sie wird aber gleich wieder ganz direkt und in vollem Umfang an die Branche zurückgegeben.

Ich bitte Sie, dem Rückweisungsantrag nicht stattzugeben, ich bitte Sie auch, auf die Vorlage einzutreten und das Gesetz gemäss dem Antrag der Mehrheit zu verabschieden.