Lexipedia

Humbel Ruth · Nationalrat · 2010-12-16

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-16

Wortprotokoll

Die Reserven der Krankenversicherer haben uns schon verschiedentlich beschäftigt. Der Nationalrat hat der Standesinitiative Genf, welche eine Gesetzesrevision verlangte, in der Herbstsession gegen den Antrag der Kommission und des Bundesrates Folge gegeben. Danach sollen künftig die Reserven für jeden Kanton, in welchem ein Versicherer die obligatorische Krankenversicherung betreibt, separat gebildet werden müssen.

Kurz zur Ausgangslage: Gemäss Krankenversicherungsgesetz müssen die Krankenversicherer die Reserven nicht kantonal berechnen. Rein kalkulatorisch wurde aber festgestellt, dass es riesige Unterschiede zwischen den kantonalen Reserven gibt und dass insbesondere Kantone mit hohen Prämien einen Überhang an Reserven verzeichnen. Diese Situation hat auch zur Standesinitiative Genf geführt.

Auch die SGK hat sich verschiedentlich mit dieser Problematik auseinandergesetzt. Letztmals hat sie sich an der Sitzung vom 4. November 2010 eingehend mit der Frage der Reserven beschäftigt. Sie hat dazu Hearings durchgeführt und sich die Position und die Massnahmenvorschläge des Bundesrates angehört.

Mit 18 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission eine Motion mit folgendem Inhalt beschlossen: Der Bundesrat wird beauftragt, bezüglich der Reservepolitik der Krankenversicherer zeitgerecht eine Gesetzesrevision vorzulegen, falls notwendig per Dringlichkeitsrecht, mit folgender Zielsetzung:

1. Für den Abbau von überhöhten Reserven in einem Kanton bzw. für den Ausgleich der Differenz von zu hohen Prämien und den Leistungskosten ist ein Korrekturmechanismus vorzuschlagen, bei dem alle Prämienzahlenden in einem Kanton profitieren. Das heisst, dass von einem Ausgleich über die Prämienverbilligung, von dem nicht alle Versicherten profitieren würden, abzusehen ist.

2. Es sind Modus und Zeitplan für die Anpassung der kalkulatorischen kantonalen Reservequoten vorzulegen.

3. Es ist zu verhindern, dass Krankenversicherer willkürlich Reserven auf die Kantone verteilen. Das bezieht sich auf die aktuellen Fälle der Krankenversicherer Assura und Supra.

4. Es ist eine Erhöhung der Transparenz durch eine Aktualisierung der Vorgaben für die Bilanzierungs- und Rechnungslegungsstandards für die Krankenversicherer vorzusehen.

Der Bundesrat hat gegen diese Motion nicht opponiert; es gibt deshalb auch keinen Minderheitsantrag der Kommission. Ich wiederhole das Abstimmungsresultat in der Kommission: Mit 18 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung ist die Motion angenommen worden.

Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.