Bieri Peter · Ständerat · 2010-12-08
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2010-12-08
Wortprotokoll
In der Zwischenzeit ist ja viel über den Streit der Staatsrechtsprofessoren bei dieser Frage gesagt worden. Den Verfassungsartikel haben jedoch wir gemacht, nicht die Staatsrechtsprofessoren. Wir haben damals in Artikel 62 die Bestimmung aufgenommen, dass die Schulhoheit für die Volksschule bei den Kantonen ist. Das ist der neue Artikel, und er steht jetzt mit Artikel 68 Absatz 3, wie er bereits bestanden hat, in einem Zusammenhang. Herr Ehrenzeller stützt sich in seinem Gutachten auf die Aussage, der neue Verfassungsartikel begrenze Artikel 68 Absatz 3. Das Verhältnis von Artikel 62 zu Artikel 68 gilt es zu klären.
Herr Bürgi hat zu Recht gesagt, da könne man auch andere Fächer anführen. Jetzt kommt die Musik-Initiative, wo Vorschriften bezüglich des Musikunterrichts verlangt werden. Man liest ja auch im schweizerischen Blätterwald, dass es Gruppierungen gibt, die vorschreiben wollen, welche Fremdsprachen in welchem Teil der Volksschule zu unterrichten oder eben nicht zu unterrichten seien. Damit untergraben wir die Artikel 61a und 62 der Bundesverfassung, die wir vor einigen Jahren neu festgelegt haben.
Wie wollen Sie das bundesrechtlich durchsetzen, wenn die Kantone einen solchen Beschluss nicht vollziehen? Wollen Sie das mit Strafen, Bussen oder mit irgendwelchen Vorschriften tun? Wir finanzieren ja nicht und können nicht irgendwelche Subventionen an die Kantone streichen; wir haben dazu keine Mittel. Beim Berufsbildungsgesetz ist es etwas anderes. Denn wir finanzieren die Berufsbildung im Umfang von 25 Prozent mit. Wenn ein Kanton den Turnunterricht an seinen Berufsschulen nicht anbieten würde, dann könnte man allenfalls diese Beiträge kürzen. Hingegen bezahlen wir bei der Volksschule nichts, also haben wir auch keine Möglichkeiten, dies in irgendeiner Form durchzusetzen.
Wir haben in dieser Sache auch die EDK angehört. Da wir die Vertreter der Kantone sind, möchte ich Sie bitten, doch auch auf das zu hören, was die Erziehungsdirektoren zu dieser Sache sagen.
In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, bei der Ausführungsgesetzgebung auf dem Weg zu bleiben, den wir im Jahre 2004 mit dem Bildungsartikel eingeschlagen haben.