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Frick Bruno · Ständerat · 2010-12-13

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-13

Wortprotokoll

Als Frau Susanne Leutenegger Oberholzer Ziffer 1 ihrer Motion formulierte, als es darum ging, ein vereinfachtes Zollverfahren einzuführen, lag sie richtig; das war im Dezember des vergangenen Jahres. Auch als der Bundesrat seine erste Antwort gab, war die Situation noch die alte. Inzwischen aber hat die Zollverwaltung neue Verfahren festgelegt. Wir haben die Unterlagen in der Kommission erhalten. Es gibt ein vereinfachtes Zollanmeldeverfahren für Kleinsendungen. Dieses gilt ab dem 1. Januar des kommenden Jahres. Das Anliegen ist also erfüllt: Das vereinfachte Verfahren ist Tatsache. Frau Leutenegger Oberholzer verlangt allerdings, die Spediteure seien durch den Bund anzuhalten, das vereinfachte Zollverfahren zu wählen. Der Staat kann wohl ein vereinfachtes Zollverfahren zur Verfügung stellen, aber wählen müssen es jene, welche Waren importieren bzw. Waren in die Schweiz versenden. Dazu anhalten oder es befehlen, das günstige Verfahren zu wählen, kann der Staat nicht, da soll der Wettbewerb entscheiden. [PAGE 1230]

Mit der zweiten Ziffer will Frau Leutenegger Oberholzer die Freigrenze für die Mehrwertsteuer von 5 auf 10 Franken erhöhen. Nun ist es in der Tat so - das haben wir alle schon erlebt oder in der Familie gesehen -: Man bestellt übers Internet im Ausland Waren für vielleicht 18 Euro, umgerechnet nicht einmal 25 Franken; am Schluss kommt die Ware in die Schweiz und kostet 60 bis 70 Franken. Wer ist daran schuld? Ist das Zollverfahren daran schuld? Ist es der Spediteur? Oder ist es die Mehrwertsteuer? Alle diese überteuerten Rechnungen - die Konsumentenschutzorganisationen haben es anschaulich vorgerechnet -, alle diese Zusatzkosten verursacht nicht der Staat. Es sind alles Kosten, die der Versandhändler aus dem Ausland belastet. Oftmals werden Schweizerinnen und Schweizer abgezockt. Bei einem Gut, das vielleicht 25 Franken kostet, werden dazugerechnet: 22 Franken Transportkosten, 33 Franken für die Verzollung - das sind reine Unternehmenskosten; der Zoll verlangt nichts für die Verzollung, er verlangt nur die Mehrwertsteuer und bei hohen Beträgen den Zoll -, Vorlageprovisionen, Kosten für die Administration. Schweizer Konsumenten werden von ausländischen Versandhändlern abgezockt. Wenn wir uns gegen diese Abzockerei wehren wollen, dann müssen wir das Verhalten dieser Händler rügen.

Und das tun wir zu Recht. Aber wir dürfen in der Schweiz nicht, um diese Abzockerei zu schützen, die Mehrwertsteuer reduzieren. Das ist nicht der richtige Weg. Wenn wir die Freigrenze der Mehrwertsteuer auf 10 Franken erhöhen, erhöhen wir die Freigrenze für Waren auf rund 130 Franken beim Normalsteuersatz oder auf über 400 Franken beim reduzierten Steuersatz. Das gibt eine Wettbewerbsverzerrung, und diese Wettbewerbsverzerrung geht zulasten der Schweizer Detailhändler.

Dagegen wehre ich mich, als Bürger und auch als Präsident der Swiss Retail Federation, der Vereinigung des mittleren und grossen Detailhandels. Diese Verzerrung brauchen wir nicht. Der Konsument nämlich wird davon nicht profitieren. Er wird wohl vielleicht ein paar Franken weniger Mehrwertsteuer bezahlen, aber ausländische Versandhändler werden in genau gleicher Weise wie bisher hohe Transportkosten verlangen, Kosten für Administration, Kosten für Vorlageprovisionen und dergleichen. Diese Wettbewerbsverzerrung lehnen wir ab. Wir möchten gerne gleich lange Spiesse für Versandhäuser und Detailhändler, egal, ob sie aus dem Ausland kommen oder in der Schweiz sind. Es ist nicht richtig, wenn wir jene, die von den Konsumenten überhöhte Kosten verlangen, dadurch schützen, dass der Staat auf die ihm zustehende Steuer verzichtet. Das ist auch nicht im Interesse des Bundeshaushaltes, und auch aus diesem Grund wehren wir uns dagegen.

Der Entscheid der Kommissionsmehrheit ist daher wohlüberlegt und ausgewogen.