Bürgi Hermann · Ständerat · 2010-12-13
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-13
Wortprotokoll
Sie haben es zutreffend dargelegt; dem ist eigentlich nichts mehr beizufügen. Ich komme im Rahmen des Eintretens aber noch einmal kurz darauf zurück.
Die Vorlage 1, die wir heute beraten, der - ich unterstreiche - indirekte Gegenentwurf zur Abzocker-Initiative, hat eine sehr lange Geschichte. Sie beginnt mit der Botschaft des Bundesrates aus dem Jahre 2007. Einige Monate später, im Februar 2008, kam die Initiative. Dann hat der Bundesrat im Sinne eines indirekten Gegenvorschlages eine Zusatzbotschaft erlassen. Das Ganze wurde in zwei Vorlagen aufgeteilt, eine Vorlage 1 zum Aktienrecht und eine Vorlage 2 zum Rechnungslegungsrecht; die Vorlage zum Rechnungslegungsrecht ist noch beim Nationalratrat in Beratung.
Nun wird es noch komplizierter: In der Sommersession 2009 haben wir den Teil Aktienrecht als indirekten Gegenvorschlag verabschiedet, und als Folge davon haben wir die Abzocker-Initiative zur Ablehnung empfohlen. Dann ging das Ganze an den Nationalrat. Dieser hat etwas ganz anderes gemacht: Er hat die Revision des Aktienrechts im Sinne eines indirekten Gegenvorschlages sistiert. Stattdessen hat er einen direkten Gegenvorschlag ausgearbeitet und den Beschluss gefasst, sowohl die Abzocker-Initiative wie auch den direkten Gegenvorschlag zur Annahme zu empfehlen und in der Stichfrage - für den Fall, dass beide Vorlagen angenommen würden - den direkten Gegenvorschlag zu empfehlen.
Dieses sehr komplizierte Gebilde ist dann in unsere Kommission zurückgekommen. Wir analysierten die Situation - wir standen ja vor einer Differenzbereinigung, weil wir Erstrat für die Aktienrechtsrevision waren - und kamen zum Schluss, dass wir erneut den Weg eines indirekten Gegenvorschlages einschlagen sollten. Die Kommission sprach sich mehrheitlich dafür aus. Aber damit wir das wieder tun konnten, mussten wir eine parlamentarische Initiative einreichen, und das haben wir getan. Die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen stimmte dieser parlamentarischen Initiative zu, und auch die Schwesterkommission, die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates, gab ihr in der ersten Phase Folge. Damit hatten wir freie Bahn, den Versuch eines indirekten Gegenvorschlages wiederaufzunehmen.
Das ist ein hochkompliziertes Verfahren, aber da stehen wir jetzt: Wir haben aufgrund dieser parlamentarischen Initiative, mit der verlangt wird, einen indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten, eben die Arbeiten wiederaufgenommen. Ich erinnere Sie daran: Der Grund, weshalb wir uns für diese parlamentarische Initiative entschieden haben, ist ganz einfach: Die Mehrheit der Kommission war und ist der Auffassung, man sollte aktienrechtliche Details nicht auf der Stufe der Verfassung regeln, sondern am richtigen Ort; und das ist das Gesetz, sprich das Obligationenrecht, sprich das Aktienrecht. Ich erinnere Sie daran: Mit dieser parlamentarischen Initiative 10.443 haben wir uns Leitplanken gesetzt. Wenn Sie jetzt dann über den indirekten Gegenvorschlag - nur darüber - diskutieren, dann möchte ich Sie daran erinnern: Die Kommission für Rechtsfragen hat die Arbeit in neun Punkten konkretisiert, damit wir eine Leitplanke und Orientierungshilfe haben. Das, was jetzt vor Ihnen liegt, entspricht den neun Themen der parlamentarischen Initiative unserer Kommission. Das war die Leitplanke für unsere Arbeit - nichts anderes.
Nachdem der parlamentarischen Initiative 10.443 auch von der nationalrätlichen Kommission Folge gegeben worden war, konnten wir dann die Arbeit aufnehmen. Das war im Sommer - wohlverstanden: im Sommer dieses Jahres. Sie haben jetzt das Resultat vor sich.
Wie ist diese Arbeit vor sich gegangen? Wir haben eine Subkommission eingesetzt und sind von juristischen Mitarbeitern der Verwaltung unterstützt worden. Diese haben dann eine erste Vorlage ausgearbeitet. Die Kommission hat unter ungeheurem Zeitdruck - das möchte ich hier einfach unterstreichen - diese Beratungen durchgeführt, einen Bericht verfasst und diesen dem Bundesrat zugestellt. Der Bundesrat hat uns seine Stellungnahme übermittelt, mit verschiedenen Anträgen, auf die wir dann zu sprechen kommen.
Was ist jetzt das Resultat? Das Resultat dieser Arbeiten ist die Fahne, die Sie erhalten haben; das ist eben diese Vorlage 1. Diese Fahne ist das Resultat unserer Arbeiten. [PAGE 1234]
Jetzt komme ich noch auf die Vorlage 2 zu sprechen. Was ist in diesem Beratungsmarathon Weiteres passiert? Die WAK-SR hat Ihrerseits eine parlamentarische Initiative lanciert, mit dem Titel "Aktienrechtliche und steuerrechtliche Behandlung sehr hoher Vergütungen"; das ist die parlamentarische Initiative WAK-SR 10.460. Die WAK hat von ihrer Schwesterkommission auch grünes Licht erhalten. Unsere WAK ist dann die RK angegangen und hat gesagt: Behandelt nun ihr das, weil ihr jetzt schon mit dem Aktienrecht beschäftigt seid!
Wir haben dem mehrheitlich zugestimmt und diese Arbeiten dann an die Hand genommen. Das Resultat der parlamentarischen Initiative der WAK finden Sie jetzt in der Vorlage 2 - so einfach ist die Geschichte. Aber: Weil die Vorlage 2 materiell auf der Vorlage 1 basiert, müssen wir jetzt zuerst die Vorlage 1 fertigberaten, und das Resultat der Vorlage 1 ist dann die Basis für die Anträge zur Vorlage 2. Das ist der Grund, den der Herr Präsident angetönt hat. Wir werden hier jetzt eine saubere Vorgehensweise haben. Das wollte ich Ihnen zum Verfahren noch sagen.
Ich habe jetzt etwas lange gesprochen, aber ich habe eben Folgendes festgestellt: Verschiedene Kolleginnen und Kollegen sind zu mir gekommen und haben gefragt, wie das jetzt eigentlich gehe. Ich bin auch von Medienleuten angegangen worden, und diese haben gesagt, sie blickten da nicht mehr durch. Dafür habe ich Verständnis, denn es ist eine etwas komplizierte Geschichte. Jetzt haben wir das aber auf den Schlitten gebracht, damit jedermann weiss, de quoi il s'agit - bei der Vorlage 1 und, ich wiederhole das, bei der Vorlage 2. Da können wir jetzt sauber in die Beratung gehen.
Ich komme auf die Vorlage 1 zurück: Ich wiederhole, der Auslöser für die parlamentarische Initiative war der Wunsch, einen indirekten Gegenvorschlag zu haben, mit den Leitplanken bzw. mit den neun Ziffern. Das haben wir bearbeitet, und das Resultat ist in der Vorlage 1. Was ist ihr wesentlicher Inhalt?
Ich fasse mich kurz: Wir schlagen Ihnen zunächst vor, dass bei Gesellschaften, deren Aktien an der Börse kotiert sind, der Verwaltungsrat ein Reglement über die Vergütungen für seine Mitglieder, für die Personen, die er ganz oder zum Teil mit der Geschäftsführung betraut hat - also die Geschäftsleitung -, und für die Mitglieder des Beirates erlassen muss. Dieses Vergütungsreglement ist einer der Kernpunkte der Vorlage.
Wir schlagen weiter vor, dass bei börsenkotierten Gesellschaften der Verwaltungsrat jährlich einen Vergütungsbericht erstatten muss. Dieser Vergütungsbericht ist nichts anderes als eine Rechenschaftsablage darüber, ob die Vorgaben gemäss Gesetz, Statuten und Vergütungsreglement eingehalten worden sind.
Dann kommen noch verschiedene andere Dinge hinzu, nämlich einmal, wer nun über diese Vergütungen beschliesst. Da schlagen wir Ihnen vor, dass über die Vergütungen an den Verwaltungsrat und den Beirat die Generalversammlung jährlich zu befinden hat, und zwar über den Gesamtbetrag.
Zur Geschäftsleitung: Wir schlagen Ihnen vor, dass bei börsenkotierten Gesellschaften - ich spreche immer von börsenkotierten Gesellschaften, wenn ich es nicht mehr wiederhole; die Vorlage 1 betrifft nur die börsenkotierten - im Grundsatz die Generalversammlung jährlich über die Genehmigung des Gesamtbetrags beschliesst, den der Verwaltungsrat für die Vergütung der Geschäftsleitung beschlossen hat. Wir schlagen aber hier die Möglichkeit vor, dass die Gesellschaft selbst etwas anderes beschliessen kann, nämlich dass die Statuten vorsehen können, dass der Verwaltungsrat abschliessend darüber befindet. Wir schlagen also diesbezüglich ein Opting-out-Modell vor - grundsätzlich Generalversammlung, die Statuten können etwas anderes bestimmen. Wir kommen darauf auch noch zu sprechen.
Wir haben im Weiteren einen Abschnitt über unzulässige Vergütungen; das wird in der Detailberatung dann auch noch ein Thema sein. Bei börsenkotierten Gesellschaften sollen Abgangsentschädigungen und Vergütungen, die im Voraus ausgerichtet werden - und die Adressaten sind Mitglieder des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung und des Beirates -, an den von mir erwähnten Adressatenkreis grundsätzlich untersagt sein. Das ist der Grundsatz, den wir hier aufstellen. Der Verwaltungsrat kann der Generalversammlung Ausnahmen beantragen, sofern dies im Interesse der Gesellschaft ist. Aber ich unterstreiche, dass dies die Zustimmung der Generalversammlung braucht.
Ein nächster Punkt: Wir konkretisieren die Sorgfaltspflicht. Ganz wichtig ist, dass die Revisionsstelle neue Aufgaben erhält. Wir stipulieren eine Informationspflicht für die Revisionsstelle, ebenso eine Anzeigepflicht im Zusammenhang mit diesen Vergütungen; wenn das nicht eingehalten würde, müsste die Revisionsstelle intervenieren.
Wir regeln neu die Rückerstattungsklage. Sie wird griffiger ausgestaltet. Bei der Wahl des Verwaltungsrates schlagen wir vor, dass bei den börsenkotierten Gesellschaften im Grundsatz die Mitglieder des Verwaltungsrates jährlich zu wählen sind. Allerdings können die Statuten vorsehen, dass auch eine längere Amtsdauer möglich ist, aber höchstens drei Jahre. Das ist auch wieder ein Grundsatz im Gesetz: ein Jahr, aber die Gesellschaft könnte etwas anderes beschliessen.
Bei der Stimmrechtsvertretung regeln wir neu die institutionelle Stimmrechtsvertretung und schlagen vor, dass Organ- und Depotstimmrechtsvertretungen untersagt sind - untersagt sind! Wir führen die elektronische Generalversammlung ein. Wir verpflichten die Vorsorgeeinrichtungen, ihr Stimmrecht auszuüben. De Verpflichtung, es auszuüben, ist neu, und sie müssen auch darlegen, wie sie gestimmt haben. Es wird dann noch in der Detailberatung eine Differenz geben, ob sie irgendwelchen Weisungen zu folgen haben, ja oder nein.
Wir schlagen Ihnen schlussendlich noch eine Strafbestimmung vor für den Fall, dass der Verwaltungsrat bei börsenkotierten Gesellschaften vorsätzlich gegen das Vergütungsreglement verstösst.
Ich weiss, das ist etwas viel, aber Sie haben es ganz einfach. Wir haben Ihnen eine Hilfe ausgearbeitet - es ist völlig einfach. Wer es noch nicht begriffen hat, dem empfehle ich diese Synopse, die wir Ihnen jetzt noch ausgeteilt haben. Sie haben im Bericht der Kommission eine Synopse zur Abzocker-Initiative und zum indirekten Gegenvorschlag der Kommission für Rechtsfragen. Jetzt haben wir Ihnen noch eine ausgeteilt, da haben Sie die Totalübersicht. Sie haben eine Spalte "Forderung der Initiative" und eine Spalte "Wird der Forderung entsprochen?", bezogen auf den direkten Gegenvorschlag - vom Nationalrat - und auf den indirekten Gegenvorschlag. Jetzt können Sie ganz getrost hier blättern, dann sehen Sie auf den Seiten die Initiative, den direkten Gegenvorschlag und den indirekten Gegenvorschlag. Sie sind also problemlos in der Lage, sich hier eine eigene Meinung zu bilden.
Fazit: Der vorliegende Entwurf, die Vorlage 1, übernimmt wesentliche Forderungen der Volksinitiative. Wo die Kommission davon abweicht, geschieht dies deshalb, weil sie der Meinung ist, dass in gewissen Bereichen zu stark in die Wirtschaftsfreiheit eingegriffen werde bzw. die Initiative keine tauglichen Mittel zur Lösung der Problematik biete.
Ich möchte explizit darauf hinweisen, dass der indirekte Gegenvorschlag, sprich Vorlage 1, in gewissen Bereichen sogar noch weiter geht, als das die Abzocker-Initiative verlangt. Was zum einen ganz entscheidend ist: Wir halten uns mit dem indirekten Gegenvorschlag an die Vorgaben unserer eigenen parlamentarischen Initiative. Das ist ja nicht ganz selbstverständlich; man könnte ja auch beschliessen und dann etwas anderes tun; aber für einmal haben wir uns wirklich an das gehalten, was wir uns selber vorgegeben haben. Zum andern - das ist auch entscheidend -: Wir haben weitgehende Übereinstimmung mit dem direkten Gegenvorschlag des Nationalrates. Der Unterschied besteht einfach darin, dass die Bestimmungen nicht mehr in der Verfassung enthalten sein werden, sondern jetzt im Aktienrecht verankert werden sollen.
Frau Bundesrätin, wir haben mit grosser Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat diesen Vorschlag [PAGE 1235] im Grundsatz begrüsst. Er hat noch einige Anträge gestellt, auf die wir in der Detailberatung zurückkommen werden.
Zum Schluss etwas Unübliches: Ich komme zum Dank; das muss ich jetzt wirklich tun. Ich danke den juristischen Mitarbeitern des Bundesamtes für Justiz, ohne die wir es nicht geschafft hätten, von August 2010 bis heute eine derartige Gesetzesrevision durchzuführen. Ich danke auch dem Sekretariat, das unter meiner Unduldsamkeit zu leiden hatte. Ich danke der Subkommission für die Vorbereitungsarbeiten, und ich danke dem Bundesrat für seine unter Zeitdruck erfolgten Stellungnahmen: Wir haben sämtliche Fristen gemäss Parlamentsgesetz verletzt! Sämtliche haben wir verletzt, und zwar bewusst, aber der Bundesrat hat diese Verletzung hingenommen und konstruktiv mitgearbeitet. Das ist nicht selbstverständlich. Besten Dank!
Nur so war es möglich, in dieser sehr kurzen Zeit diese Revision des Aktienrechts als indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten und Ihnen zu unterbreiten. Entscheidend ist Folgendes - ich unterstreiche das -: Als wir die parlamentarische Initiative starteten, wurde unserer Kommission ja vorgeworfen, wir würden nichts anderes machen als die Abstimmung verzögern, wir würden auf eine Verzögerung hinarbeiten; auch in den Medien wurde uns das vorgeworfen. Wer immer das seit unserem Entschluss behauptet hat, wird heute eines Besseren belehrt, und zwar aufgrund der Tatsache, dass wir diese Vorlage bereits jetzt, in der Dezembersession, beraten. Von Verzögerung kann keine Rede sein! Wer das behauptet, tut das wider besseres Wissen.
Die Kommission hat diese Vorlage beraten, und sie hat sie einstimmig verabschiedet.