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Briner Peter · Ständerat · 2010-12-13

Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-13

Wortprotokoll

Ich spreche im Namen der GPK, die während der Herbstsession zu dieser parlamentarischen Initiative noch einen Antrag auf Nichteintreten gestellt hat. Es geht um die Steuerung der verselbstständigten Einheiten des Bundes, wovon es ein paar Dutzend gibt. Sie verfügen über sehr unterschiedliche Profile, haben die verschiedensten Zweckbestimmungen und konstituieren sich in verschiedenen Gesellschaftsformen; zudem finanzieren sie sich auf ganz unterschiedliche Art und Weise.

Diese verschiedenen Unternehmen sind vom Bundesrat zweckmässig zu steuern. Die Initiative verlangt, dass diese Steuerung flächendeckend über die Festlegung von strategischen Zielen zu erfolgen habe. Das tönt zwar gut, aber hier beginnt ein etwas akademischer Disput, bei dem man von verschiedenen Ansätzen ausgegangen ist. Strategische Ziele festlegen möchten wir schon lange; aber die effektive Steuerung über strategische Ziele ist nicht für alle Unternehmen das geeignete Instrument. Steuern kann man bekanntlich auch über Leistungsaufträge, über Budgets, über Globalbudgets, Zielsetzungen oder, wie es in zahlreichen selbstständigen Einheiten schon geschieht, über die zum Teil sehr detaillierte Gesetzgebung, weil dort nichts anderes zulässig ist und demgemäss auch das Parlament in die Konsultation einbezogen wird. Dementsprechend sollte sich die Art der Steuerung konsequent in den jeweiligen Organisationserlassen dieser Einheiten widerspiegeln: Die EAV ist nicht gleich wie die AHV zu steuern, die Swisscom nicht wie die Swissmedic und die Nationalbank schon gar nicht wie das Nationalgestüt. (Heiterkeit)

Unsere Finanzkommission ist diesen Überlegungen ein Stück weit entgegengekommen, indem sie beantragt, in Artikel 8 Absatz 5 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes einen Vorbehalt betreffend die Zweckmässigkeit der Steuerung über strategische Ziele vorzunehmen.

Die GPK hat an ihrer Sitzung vom 3. Dezember 2010 beschlossen, dem Kompromissvorschlag zuzustimmen und keine weiteren Anträge zu stellen. Allerdings bedeutet diese Relativierung unter anderem, dass bei jeder neuen Auslagerung und bei jeder Änderung der gesetzlichen Verselbstständigungsgrundlagen geprüft werden muss, ob es hier Bestimmungen in Bezug auf die Festlegung der strategischen Ziele bzw. in Bezug auf entsprechende Pflichten für die verselbstständigten Einheiten braucht. Es wird sich in Zukunft also noch weisen müssen, ob allfällig ein Mehrwert der parlamentarischen Initiative besteht. Versöhnlich - es ist ja Adventszeit - meinen wir: "Nützt's nüt, so schadet's nüt."

Unsere Institutionen, so sagt man, seien immerwährend. Das kann man von uns Parlamentariern nicht sagen. Wir haben unsere "Halbwertszeiten", wir haben unterschiedliche "Ablaufdaten". Es wird fast mit Bestimmtheit die Zeit kommen, wo sich wieder eine Generation mit der Steuerung verselbstständigter Einheiten befassen wird. Diesen Unbeirrbaren sei an dieser Stelle der Hinweis gemacht, dass sie hierzu auf die Materialien, auf die ausführliche Vernehmlassung der GPK vom 10. Januar 2010, zurückgreifen können, wo diese Fragen sowohl wissenschaftlich als auch von der Praxis geprägt differenziert aufbereitet worden sind.

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