Gutzwiller Felix · Ständerat · 2010-12-14
Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-14
Wortprotokoll
Ich erlaube mir hier einige Nachfragen als Nichtkommissionsmitglied, um sicher zu sein, dass ich das richtig verstehe. Die Frage, ob der Gesetzgeber einzelne Lohnbestandteile im Gesetz regeln soll, beschäftigt viele Leute und wirft auch ganz praktische Fragen auf. Ich hätte deshalb einige Nachfragen, die mir aus dem Finanzplatz häufig zugetragen worden sind.
Was ist erstens einmal genau die Abgrenzung zwischen Antrittsprämien und Vergütungen, die im Voraus ausgerichtet werden? Und wie ist jetzt zweitens, an diesem Fall demonstriert, die praktische Umsetzung? Im Finanzplatz ist es gang und gäbe, dass Vorauszahlungen getätigt werden; das ist kein Geheimnis. Praktisch jeder Kaderbanker, der heute von einer Bank zu einer anderen wechselt, hat einen Bonus ausstehend. Keiner wird wechseln, wenn dieser Bonus vom neuen Haus nicht übernommen wird. Unsere Regulierungsbehörde, die Finma, verlangt ja sogar, dass die Staffelung der Boni über immer längere Zeit vorgenommen wird, über zwei, drei Jahre. Das heisst, dass wir als Gesetzgeber doch in einem gewissen Widerspruch zwischen einem flexiblen Arbeitsmarkt und den Anforderungen sind, die die Kommission bei der Regulierung der Lohnbestandteile in den Entwurf hineinschreibt. Deshalb interessiert es mich, was das konkret heisst, wenn wir beschliessen, dass die Generalversammlung über Vergütungen, die im Voraus ausgerichtet werden, zu entscheiden hat. Kann in einem solchen Vergütungsreglement dann festgelegt werden, dass im Prinzip Boni übernommen werden können, wenn sie ausstehend sind? Heisst das, dass im Einzelfall die Generalversammlung das dann hinterher ratifizieren muss, oder ist das sozusagen als Gruppenpolitik für das Entschädigungsreglement eines Finanzinstituts in den Statuten festlegbar?
Das mag für Sie etwas nach Details klingen, aber es ist wirklich ganz wichtig, dass wir hier möglichst konkret sind. Ich wäre froh, wenn ich noch etwas darüber erfahren könnte, bevor wir abstimmen, wie es in der Praxis mit diesen Boni ist, deren Auszahlung immer längere Zeit hinausgezögert wird. Das ist auch richtig, damit die Interessen hier längerfristig gewahrt werden können. Gleichzeitig heisst das für einen flexiblen Arbeitsmarkt, dass diese Boni übernommen werden müssen. Ich verstehe nicht ganz, wie das Konzept hier am Schluss auf der Ebene der Verordnung ausgedeutscht oder konkretisiert wird.