Germann Hannes · Ständerat · 2010-12-14
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-14
Wortprotokoll
Was will dieser neue Artikel 731lbis? "Die Generalversammlung von Finanzdienstleistungsgesellschaften beschliesst jährlich über die Genehmigung der vom Verwaltungsrat beschlossenen konzernweiten Gesamtsumme aller variablen Lohnbestandteile ("Boni") für das vergangene Geschäftsjahr, abzüglich der beschlossenen zusätzlichen Vergütungen ("Boni") des Verwaltungsrats, des Beirats und der Geschäftsleitung."
Ich habe den Wortlaut meines Antrages absichtlich vorgelesen. Er gehört, wenn ich das richtig sehe, systematisch nach Artikel 731l eingefügt. Er berücksichtigt das, was wir bei den Artikeln 731k und 731l bereits beschlossen haben, darum passt er gut hier hinein. Er passt vor allem auch deshalb gut hinein, weil Sie vorhin ein klares Votum dafür abgegeben haben, die Aktionärsrechte zu stärken.
In den vergangenen Monaten wurden zur Frage, wie der Unsitte der überrissenen Boni Einhalt geboten werden könnte, ja etliche Modelle diskutiert. Da gibt es etwas gescheitere und etwas weniger gescheite Lösungen. Zu den ungeeigneteren Vorschlägen zähle ich die diversen Tantiemenmodelle. Sowohl die Vorschläge der Kommission als auch jene des Bundesrates sind problematisch, weil sie das Unternehmen - man kann es drehen und wenden, wie man will - unter dem Strich mit zusätzlichen Steuern belasten. Auch die Vorlage 2 über sehr hohe Vergütungen bei börsenkotierten Gesellschaften beschreitet diesen falschen Weg, der unserem Wirtschaftsstandort letztlich schadet, weil er schweizerische Unternehmen in einem hart geführten Standortwettbewerb mit zusätzlichen Steuern schwächt. Doch dazu später; ich werde das dann anhand meines Nichteintretensantrages zu dieser Vorlage begründen können. Der Antrag hier steht aber, mindestens von der Logik her, natürlich auch ein Stück weit im Zusammenhang mit jenem Nichteintretensantrag.
Um der Boni-Exzesse vor allem in der Bankenbranche auf sinnvolle Weise Herr zu werden, empfiehlt sich deshalb einmal mehr die Aktionärsdemokratie. Die Generalversammlung soll darüber befinden, wie viel an Boni-Zahlungen in Ordnung ist. Diese Regelung hat gegenüber allen anderen Modellen den Vorteil, dass sie die Unternehmen nicht mit zusätzlichen Steuern belastet und damit die Schweiz im internationalen Standortwettbewerb eben nicht schwächt. Denn eine derartige Schwächung - das ist bereits angesprochen worden - müssen wir unbedingt verhindern. London oder Singapur würden sich über neue Bankensteuern in der Schweiz wahrscheinlich gehörig ins Fäustchen lachen.
Es empfiehlt sich deshalb, meinem Antrag zum Ausbau der Aktionärsdemokratie, zur Stärkung der Eigentümer der Firmen zuzustimmen. Er ist eine sinnvolle Ergänzung der Beschlüsse zu den Artikeln 731k und 731l.