preparatory:AB 115032
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-14
Wortprotokoll
Ich danke Kollege Altherr für die doch sehr differenzierte Begründung seines Antrages. Ich möchte ihm sagen: Er muss kein schlechtes Gewissen haben, es ist absolut legitim, Anträge zu stellen. Aber ich bin der Meinung, dass wir gut beraten sind, wenn wir diesen Antrag ablehnen. Warum?
Wenn Sie diese Bestimmung analysieren, stellen Sie fest, dass es der Verwaltungsrat ist, der das Vergütungsreglement erlässt. Aber, und jetzt kommt das Entscheidende, der Verwaltungsrat kann dieses Vergütungsreglement nicht abschliessend erlassen, es bedarf der Genehmigung durch die [PAGE 1251] Generalversammlung. Das hat natürlich enorme Konsequenzen für die Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre: Mit diesem Genehmigungsvorbehalt erhalten die Aktionärinnen und Aktionäre die Möglichkeit, auf das Vergütungsreglement Einfluss zu nehmen, sie können Änderungen beantragen.
Aufgrund dessen, was ich hier gesagt habe: Wenn Sie dem Antrag Altherr zustimmen, nämlich Streichen, dann brechen Sie natürlich ein Kernstück der Vergütungsregelung aus diesem indirekten Gegenvorschlag heraus. Im Klartext ist dazu zu sagen: Es liegt dann in der Allmacht des Verwaltungsrates, die Vergütungen zu regeln. Der Verwaltungsrat muss wohl Bericht erstatten, aber direkt Einfluss nehmen können die Aktionärinnen und Aktionäre nicht. Ich möchte Sie einfach darauf hinweisen: Auch der direkte Gegenvorschlag des Nationalrates auf der Verfassungsstufe enthält eine solche Bestimmung. Und wir haben sie in unserer parlamentarischen Initiative, Kollege Freitag, in Ziffer 2 explizit auch so aufgenommen. Auch wir haben gesagt: Das Vergütungsreglement muss durch die Generalversammlung verabschiedet werden.
Das Vergütungsreglement, und damit schliesse ich, spielt im Zusammenhang mit der Abzocker-Initiative eine ganz zentrale Rolle, und wir sind deshalb entschieden der Auffassung, dass es zwingend ist, dass das Vergütungsreglement durch die Generalversammlung genehmigt wird.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, den Antrag Altherr abzulehnen.