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AB 115070

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-14

Wortprotokoll

Ich bin mit all diesen Anträgen jetzt etwas aus dem Konzept gekommen. Es ist richtig, der hier vorliegende ist ja nicht der Hauptantrag Altherr. Hier geht es darum, dass der Verwaltungsrat von börsenkotierten Gesellschaften ein schriftliches Vergütungsreglement erlassen muss; das ist ein Kernstück dieser Vergütungsregelung. Dieses Vergütungsreglement ist die Basis für die Festsetzung der Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung und des Beirates. Der Begriff "Vergütungen" - das möchte ich hier auch festhalten - ist umfassend zu verstehen, er wird in Artikel 731g Absatz 2 definiert.

In Artikel 731d Absatz 2 finden Sie aufgelistet, was in diesem Vergütungsreglement alles geregelt werden muss. Absatz 3 können Sie entnehmen, dass sich die Vergütung in die Grundvergütung und eine allfällige zusätzliche Vergütung aufteilt. Die Grundvergütung soll das fixe Grundgehalt darstellen, und die zusätzlichen Vergütungen enthalten leistungs- und erfolgsabhängige Komponenten.

Eine letzte Bemerkung: Der Entwurf verzichtet darauf, das maximal zulässige Verhältnis zwischen Grundvergütung und zusätzlicher Vergütung festzulegen. Der Verwaltungsrat erhält jedoch die Pflicht, dieses maximal zulässige Verhältnis im Vergütungsreglement festzulegen.

Das einige Bemerkungen zu diesem Kernartikel.

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