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Zanetti Roberto · Ständerat · 2010-12-14

Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-12-14

Wortprotokoll

Zuallererst möchte ich mich herzlich für die guten Wünsche bedanken, die Sie mir zu Beginn der heutigen Sitzung übermittelt haben. Und wenn ich schon am Danken bin - es ist für mich heute ja sowieso ein Glückstag -, möchte ich auch noch dies erwähnen: Gestern hat der Kommissionspräsident völlig zu Recht nach allen Seiten Dank verteilt; die Erarbeitung dieser sehr komplexen Vorlage war nur möglich, weil viele Leute sehr gut zusammengearbeitet haben. Insbesondere aber war sie möglich, weil der Kommissionspräsident uns umsichtig durch das Dickicht komplizierter Regelungen und über verfahrensrechtliche Grate geleitet hat. Einen herzlichen Dank also an den Kommissionspräsidenten!

Nun zum Minderheitsantrag: Eigentlich will die Minderheit das Transparenzgebot noch ein bisschen konsequenter umsetzen als die Mehrheit. Wir wissen, dass es gelegentlich passiert, dass Mitarbeitende auf unteren Hierarchiestufen höhere oder sogar deutlich höhere Vergütungen beziehen als ihre Vorgesetzten. Aus gewerkschaftlicher Sicht ist es nicht unerfreulich, wenn die Mitarbeiter mehr verdienen als ihre Chefs, deshalb soll auch kein Geheimnis daraus gemacht werden. Es geht in der Vorlage 1 ja um Transparenz und nicht um irgendwelche Organigrammfragen. Wenn also jemand deutlich höhere Vergütungen als sein Chef bezieht, darf man das öffentlich machen. Ich finde, das ist nichts Ehrenrühriges. Gelegentlich wird es ja mit arbeitsmarktlichen Erfordernissen begründet, und wenn der Markt es erfordert, darf man es auch ruhig öffentlich machen.

Ein zweites Argument, das für den Minderheitsantrag spricht: Ich glaube, dass wir damit ein Schlupfloch schliessen können. Wenn ich an findige Wirtschaftsjuristen denke, kann ich mir sehr gut vorstellen, dass ohne die Formulierung der Minderheit komische Konstruktionen möglich sind. Es gibt dann eine formelle Geschäftsleitung mit recht moderaten Vergütungen und daneben gewissermassen eine Schattengeschäftsleitung mit höheren oder deutlich höheren Vergütungen, und diese Schattengeschäftsleitung würde den Transparenzregeln dann eben nicht unterliegen.

Ein letzter Punkt, der für den Minderheitsantrag spricht: Meines Erachtens deckt er sich mit der Logik der Vorlage 2. Dort wird der Begriff der "sehr hohen Vergütungen" ausdrücklich auch auf Arbeitnehmer bezogen: Er ist nicht auf Mitglieder des Verwaltungsrates, des Beirates oder der Geschäftsleitung beschränkt, sondern gilt auch für Arbeitnehmer. Es scheint mir deshalb folgerichtig, wenn bei der Transparenzvorschrift die Höhe der Entschädigung der [PAGE 1250] Anknüpfungspunkt ist und nicht die hierarchische Einordnung des Empfängers der Vergütung.

Es gibt also zwei Hauptpunkte: die Deckungsgleichheit mit den Vorschriften über die sehr hohen Vergütungen und die Vermeidung von Schlupflöchern.

Ich bitte Sie, der Minderheit zuzustimmen.