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Luginbühl Werner · Ständerat · 2010-12-14

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2010-12-14

Wortprotokoll

Der indirekte Gegenvorschlag hat die Beratung unbeschadet überstanden. Wir haben uns von nichts und niemandem vom Weg abbringen lassen; wir haben es nicht zugelassen, dass der "Gottesdienst" gestört wurde. Die Votanten gestern waren sich einig, dass in diesem Fall ein indirekter Gegenvorschlag vorliege, der griffig sei, der besser als die Initiative sei und gegebenenfalls auch Chancen hätte, gegen die Initiative zu bestehen. Damit haben wir das Pflichtprogramm absolviert; nun begeben wir uns in den Bereich der Kür.

Die Initiative, dessen müssen wir uns klar bewusst sein, verlangt keine höheren Steuern auf hohen Löhnen; die Initiative will Höchstlöhne verhindern. Zuerst stand ja, wie es vom Kommissionspräsidenten erwähnt wurde, im Rahmen der Beratung des Geschäftes in der Kommission für Rechtsfragen das Tantiemenmodell im Vordergrund. Ich hatte zu Beginn auch Sympathien für dieses Modell. Im Rahmen der Anhörung haben wir aber festgestellt, dass es doch erhebliche Mängel hat, unter anderem - ich will nicht alle Gründe aufzählen - fehlende Kompatibilität mit dem indirekten Gegenvorschlag. Das hat dazu geführt, dass die Kommission nach anderen Lösungen gesucht hat, welche mit dem indirekten Gegenvorschlag kompatibel sind. Warum hat sie das überhaupt gemacht, wenn wir ja schon im Bereich der Kür sind? Wir hatten diese parlamentarische Initiative der WAK-SR auf dem Tisch. So ist das Alternativmodell entstanden. Aus Zeitgründen konnten wir das Alternativmodell im Gegensatz zum Tantiemenmodell nicht mehr vertiefen, es konnten keine Anhörungen durchgeführt werden. Die RK-SR hat sich schlussendlich mit 6 zu 5 Stimmen für das Tantiemenmodell entschieden.

Wie gesagt, hat der Bundesrat dann im Rahmen der Stellungnahme das Kombinationsmodell vorgeschlagen. Die Mehrheit der RK-SR hat letzten Dienstag an einer Frühmorgensitzung dieses Modell verabschiedet und es an die Stelle des Tantiemenmodells gestellt. Selbstverständlich war auch hier eine Vertiefung nicht möglich. Meiner Meinung nach [PAGE 1265] beseitigt das Modell des Bundesrates einige Schwächen des Tantiemenmodells. Trotzdem beantrage ich Ihnen, dem Alternativmodell der Minderheit zuzustimmen, und das aus folgenden Gründen:

Herr Minder will mit seiner Initiative Abzockerlöhne über eine Stärkung der Aktionärsrechte verhindern. Dabei fokussiert er ausschliesslich auf börsenkotierte Unternehmungen. Dieses Anliegen nimmt der indirekte Gegenvorschlag auf. Zusätzlich schlägt Ihnen die Minderheit aber auch eine Lösung vor, die über die Initiative hinausgeht, und zwar in einem wichtigen Punkt. Kaum etwas macht Aktionäre und Bevölkerung so wütend, wie wenn die Manager einer Firma, die hohe Verluste schreibt, noch abkassieren. Mit der Hürde, die die Minderheit hier eingebaut hat, wird es das in Zukunft nicht mehr geben.

Ein zweiter Grund: Das Alternativmodell ist auf börsenkotierte Unternehmungen beschränkt, also auf die Unternehmungen, in denen das Problem entstanden ist und auf die auch die Initiative fokussiert. Das Kombinationsmodell des Bundesrates gilt dagegen für alle Unternehmungen.

Der dritte und letzte Grund, und dieser scheint mir der wichtigste: Wenn wir uns wirklich die kleine Chance eines Rückzugs der Initiative offenhalten wollen, denke ich, sollten wir kein Modell wählen, das zu einer höheren Steuerbelastung der Unternehmungen führt. Ich gebe meiner Kollegin Verena Diener Recht, dass man mit dem Initianten durchaus die Frage diskutieren könnte, warum er, wenn ein Modell vorliegt, das in diesem Punkt weiter geht, seine Initiative nicht zurückzieht. Wenn es nur um die Sache ginge, müsste das ja der Fall sein. Aber scheinbar sind die Fronten hier unüberbrückbar. Darum würde ich das Risiko nicht eingehen, dass wir uns der kleinen Chance, dass die Initiative zurückgezogen wird, selber berauben.

Mit dem indirekten Gegenvorschlag gehen wir in einem internationalen Kontext bereits sehr weit, was die Regelungsdichte, was die Regelungstiefe betrifft. Wir geben den Aktionären im Sinne der Initiative ein breites Instrumentarium an neuen Einflussmöglichkeiten in die Hand. Diese neuen Steuerungsmöglichkeiten müssen doch nach menschlichem Ermessen Wirkung erzielen. Schauen wir jetzt doch einmal, wie sich dieses neue Modell bewährt und was es bewirkt, bevor wir zusätzliche Massnahmen beschliessen, welche die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz zusätzlich beeinträchtigen.

Aus diesem Grund bitte ich Sie, einzutreten, aber dann dem Alternativmodell der Minderheit zuzustimmen.