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Germann Hannes · Ständerat · 2010-12-14

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-14

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir zunächst eine Vorbemerkung: Wir haben nun ein Modell verabschiedet, das meines Erachtens in die richtige Richtung geht. Das ursprünglich vorgeschlagene Tantiemenmodell hat auch seine Verdienste, hat es doch zum positiven Ergebnis beigetragen, das wir heute Morgen einstimmig verabschiedet haben - eine gute, wirklich gute Alternative zur Abzocker-Initiative.

Warum beantrage ich nun Nichteintreten? Es liegt nicht am Staat, die richtige Höhe von Löhnen zu bestimmen, weder mit zusätzlichen Steuern noch mit einer staatlichen Lohnobergrenze. Dies wäre eine Einschränkung der Handlungsfreiheit der Unternehmen und ihrer Eigentümer, das heisst der Aktionäre, die allein schon aus ordnungspolitischen Gründen abzulehnen ist. Vielmehr sollten die Aktionärsrechte in sachgerechter Weise gestärkt werden, beispielsweise über die Einbindung der Aktionäre bei den Vergütungssystemen. Entscheidender als die absolute Höhe von Lohnbeträgen ist die Richtigkeit der Anreize der Vergütungssysteme. Diesbezüglich sollen die Aktionärsrechte gestärkt werden. Das haben wir mit dem soeben einstimmig verabschiedeten indirekten Gegenvorschlag zur Initiative Minder getan. Diese fordert just eine solche erhebliche Verstärkung der Mitwirkungsrechte der Aktionäre bei den Vergütungen des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung. Ich begrüsse diese Entwicklung ausdrücklich und kann auch bestens damit leben, dass Sie meinen beiden Einzelanträgen nicht haben folgen mögen.

Bei den Finanzinstituten, welche bezüglich der exzessiven und hohen Boni im politischen Fokus stehen, hat die Finma bereits heute die Kompetenz, entsprechende Vorgaben zu machen und deren Einhaltung zu kontrollieren. Von dieser Kompetenz hat die Finma mit dem Rundschreiben 10/1, "Vergütungssysteme", denn auch bereits Gebrauch gemacht. So hat die Finma Mindeststandards für die Vergütungssysteme bei Finanzinstituten festgelegt; die Finanzinstitute haben diese auch aus internationaler Sicht strengen Mindeststandards zwingend umzusetzen. Vor diesem Hintergrund kann ich auch mit der Ablehnung meines zweiten Antrages bestens leben - die Behauptung aber, dass gegen exzessiv hohe Boni nichts gemacht werde, ist zumindest für den Banken- und Versicherungsbereich bereits jetzt nicht mehr zutreffend.

Schliesslich darf in der ganzen Diskussion um die sehr hohen Vergütungen nicht vergessen werden, dass sich die Schweiz nicht auf einer autonomen Insel befindet. Die schweizerischen Unternehmen sind auch bezüglich der Vergütungen ihrer Spitzenkräfte einem internationalen Wettbewerb ausgesetzt. Restriktive und international einmalige Einschränkungen der Lohnfreiheit werden dazu führen, dass internationale Spitzenkräfte zukünftig von ausländischen Managementgesellschaften und nicht mehr von schweizerischen Unternehmen angestellt werden. Selbstredend entgehen dem schweizerischen Fiskus dadurch Steuereinnahmen, von den dringend benötigten Sozialversicherungseinnahmen ganz zu schweigen.

Zusammenfassend sind sowohl das von der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates anstelle des ursprünglichen Tantiemenmodells bevorzugte bundesrätliche Kombinationsmodell als auch das von der Minderheit beantragte Alternativmodell Symbolregulierungen mit gefährlichen Nebenwirkungen, die den Wirtschaftsstandort Schweiz letztlich schwächen. Sie führen - man kann es drehen und wenden, wie man will - zu höheren Steuern für die Unternehmen. Das ist zum einen für die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz schädlich, und zum andern lassen sich Leute, die sich auf Kosten eines Unternehmens bereichern wollen, dadurch nicht davon abhalten, ihrer Selbstbedienungsmentalität entsprechend zu handeln. Darum gilt es vielmehr, die Aktionärsrechte im Sinne der Initiative Minder bzw. des indirekten Gegenvorschlages gezielt zu stärken.

Wir sind auf der Zielgeraden, und was machen wir nun, wo wir diesen Meilenstein mit dem indirekten Gegenvorschlag auf sicher haben? Wir haben ein Tantiemenmodell; das ist zum Alternativmodell mutiert. Dem Alternativmodell steht jetzt ein Kombinationsmodell gegenüber. Mir kommt da nur ein Gedanke: Das ist ein Komplikationsmodell. Das ist nicht geeignet, das Erreichte jetzt rasch über die Zielgerade zu bringen und endlich, nachdem alle Fristen verletzt worden sind, der Initiative einen brauchbaren indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Es ist höchste Zeit, und darum empfehle ich Ihnen, jetzt nicht in dieses Komplikationsmodell einzusteigen, sondern dem Volk klaren Wein einzuschenken und den brauchbaren indirekten Gegenvorschlag unverwässert vorzulegen.