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Maissen Theo · Ständerat · 2010-12-14

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-14

Wortprotokoll

Als Kommissionssprecher möchte ich zu den Argumenten in der Diskussion Stellung nehmen. Ich halte fest, dass das Anliegen des Tierschutzes und auch der Tierseuchenprävention unbestritten ist.

Frau Fetz, ich habe in meinen einleitenden Ausführungen deutlich den Unterschied zwischen dem Text der Verordnung und dem vorgesehenen Text im Gesetz hervorgehoben: Es ist so, dass die Nichtklauentiere in der Verordnung nicht erwähnt sind, was heute aber überhaupt kein Problem ist, weil solche Transporte mit Pferden, Eseln und Geflügel nicht stattfinden. Sollte dies Probleme geben, könnte die Verordnung entsprechend angepasst werden.

Gegenüber Kollege Gutzwiller möchte ich auch noch einmal festhalten: Es geht nicht um eine Relativierung der Standesinitiativen, sondern es geht um die Frage, ob wir die Anliegen der Standesinitiativen mit der geltenden rechtlichen Regelung erfüllt haben oder nicht. Und die Anliegen sind erfüllt, es gibt keine Strassentransporte von Schlachttieren durch die Schweiz. Hinsichtlich der Überlegungen von Herrn Gutzwiller betreffend die Transporte in der EU haben unsere Regelungen überhaupt keinen Einfluss. Darauf, dass Tiere von Polen nach Spanien transportiert werden, hat unsere Gesetzgebung keinen Einfluss. Man sollte diese Begründungen doch in dem Sinn zur Kenntnis nehmen, dass sie das aufzeigen, was für die Schweiz von Bedeutung ist. Ich persönlich bin nach wie vor überzeugt, dass die heutige Regelung mit der Tierschutzverordnung besser ist als das, was der Nationalrat vorsieht.

Noch ein letztes Wort bezüglich der Seuchenprävention: Wir müssen sehen, dass Tierseuchen auch über Lebensmittel eingeschleppt werden können; da besteht immer eine bestimmte Gefahr. Wenn wir das Beispiel der Blauzungenkrankheit nehmen, sehen wir, dass diese über den Luftverkehr mit Mücken eingeschleppt worden ist. Man muss sich bewusst sein, dass die Gefahren sehr vielfältig sind. Ich denke, mit den heutigen tierseuchenpolizeilichen Massnahmen, die man an den Grenzen hat, tut man bereits das, was man tun kann. Es gibt keinen Mehrwert mit der Änderung, die vom Nationalrat im Tierschutzgesetz vorgesehen ist.

Daher empfehle ich Ihnen mit der Mehrheit, am Nichteintreten festzuhalten.