Stähelin Philipp · Ständerat · 2010-12-15
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-15
Wortprotokoll
Ich stelle diesen Minderheitsantrag zu den Absätzen 2 und 5 im sicheren Bewusstsein, damit einen schweren Stand zu haben. Ich möchte aber ein paar Dinge schlicht und einfach gesagt haben.
In letzter Zeit ist es ja Brauch und Sitte geworden, den Risikoausgleich bzw. gewisse Praktiken der Risikoselektion - diese sind auch meines Erachtens verderblich - als Quelle allen Übels beim KVG darzustellen. Was ist uns da in den letzten Tagen nicht alles zugestellt worden! Ich zitiere aus einem Schreiben von H plus; das ist eigentlich unverdächtig, da mich H plus als Spitalverwaltungsrat ebenfalls vertritt. Es heisst darin, der Risikoausgleich sei das Kernstück der Vorlage; er sei die Mutter aller KVG-Revisionen usw. Ich hatte Freude an diesem Schreiben; beinahe sind mir die Tränen gekommen. Diese Haltung seitens der Leistungserbringer ist verständlich. Der Risikoausgleich ändert ja nichts, gar nichts an den Tarifen und Erträgen der Spitäler; er ändert aber auch gar nichts an den Gesundheitskosten, soweit es um die Leistungserbringung geht. Mit dem weiteren Herumschrauben am Risikoausgleich ändern wir am steten Steigen der Gesundheitskosten nichts; das sollte auch sauber so kommuniziert werden.
Allerdings wird mit der vorgeschlagenen Neuregelung des Kostenausgleichs kostenmässig zweifellos ein Effekt verbunden sein: Neue, weitere Kriterien machen die Sache wesentlich komplizierter und führen damit zu einem entsprechend höheren Verwaltungsaufwand; das ist gegeben. Dies schlägt unter dem Strich und gesamthaft wieder auf die Prämien durch. Diese werden somit wieder steigen.
Eine weitere Änderung des Risikoausgleichs war in der ursprünglichen Fassung der Managed-Care-Vorlage und auch in der Fassung Ständerat nicht enthalten. Der Nationalrat hat sie nun eingefügt. In den Anhörungen haben wir in der Kommission vernommen, dass Netze mit Budgetmitverantwortung ohnehin intern eine Risikobewertung mit entsprechendem Ausgleich vornehmen. Der Einbezug einer Neuordnung für das gesamte System, nicht nur für die Managed-Care-Modelle ist damit unnötig, doppelläufig und belastet diese Vorlage zusätzlich. In der Kommission wurde denn auch - nicht von mir - ein Antrag auf Abtrennung dieser Bestimmungen von der Vorlage gestellt, der aber leider unterlag; das ist mit ein Grund für meinen Minderheitsantrag.
Wir haben mit der Spitalvorlage den Risikoausgleich nach langen Diskussionen bereits verfeinert und neu das Kriterium eines Aufenthalts in einem Spital oder Pflegeheim von [PAGE 1290] über drei Tagen im Vorjahr eingeführt. Diese Bestimmung soll auf 2012 in Kraft treten. Eine frühere Inkraftsetzung sei nicht möglich, wurde uns damals gesagt, weil die Geschichte noch sauber zu berechnen sei. Wir haben es dann in der Kommission dabei bewenden lassen, das Inkrafttreten auf 2012 akzeptiert und gesagt, wir würden dann zwei, drei Jahre lang schauen, wie sich diese Bestimmung auswirke.
Jetzt soll wieder einmal ein Schrittwechsel vollzogen werden. Wir haben noch keinerlei Erfahrung mit der neuen Regelung, die wir das letzte Mal beschlossen haben, und sollen die Regeln schon wieder ändern. Zudem geben wir dem Bundesrat mit der sehr offenen Formulierung "die durch geeignete Indikatoren abgebildete Morbidität der Versicherten" umfassende Kompetenzen zur Regelung, nachdem wir vorher während ganzer Sitzungen über mögliche Kriterien diskutiert und kaum allseits befriedigende Lösungen gefunden haben.
Selbstverständlich freue ich mich, wenn etwa der Thurgauer Morbiditätsindex eingeführt wird, den wir bei uns in den Netzen bereits kennen und der eine individuelle Bewertung des allgemeinen Gesundheitszustands der Versicherten nach einer Skala durch die Hausärzte bringen würde. Aber gilt dann auch die freie Arztwahl? Was wir da machen, ist ja flächendeckend. Oder geht man viel weniger weit und stellt auf einen gewissen Arzneimittelkonsum oder auf Tracerdiagnosen ab? Fragen über Fragen! Wir bringen eine Blackbox und zaubern alles gewissermassen aus dem Hosensack. Dass es dabei um sehr viel Geld, um Hunderte von Millionen Franken geht, die hin und her geschoben werden, muss ich nicht extra betonen. Sie werden hin und her geschoben, und zwar nicht nur zwischen den Kassen, sondern indirekt auch zwischen Jung und Alt. Die Jungen finanzieren in der obligatorischen Krankenversicherung bekanntlich die ältere Generation, und dieser Effekt dürfte durch die Verfeinerung des Risikoausgleichs tendenziell noch verstärkt werden. Spital- und Pflegeheimaufenthalt, Medikamentenkonsum, Morbiditätsfaktoren - das alles summiert sich ja bei den älteren Menschen. Heute sind wir in diesem Rat wohl kaum in der Lage, die Effekte zu beurteilen. Wir wissen nicht, was wir tun.
So, nun habe ich gesagt, was ich sagen wollte, und habe auch meinem Ärger etwas Luft gemacht. Ich sehe aber keine Chancen für meinen Antrag; ich ziehe ihn deshalb zurück.