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Fetz Anita · Ständerat · 2010-12-15

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-12-15

Wortprotokoll

Bei Absatz 3bis geht es darum, dass der Bundesrat den jährlichen Höchstbetrag des Selbstbehaltes anpassen kann. Damit sind wir einverstanden. Die Frage ist jetzt einfach: An was kann er ihn anpassen? Die Mehrheit empfiehlt Ihnen, dass er ihn an die Kostenentwicklung im Bereich der Krankenversicherung anpassen kann. Wir sagen, dass er ihn der Lohn- und Preisentwicklung angleichen soll.

Was ist der grosse Unterschied? Die Lösung der Mehrheit, also Anpassung an die Kostenentwicklung innerhalb des Krankenversicherungsbereichs, ist erstens einmal nicht richtig, weil in diesem Bereich die Prämien die Kostensteigerung abbilden. Zweitens steigen diese Kosten rasant; das wissen Sie. In den letzten Jahren sind sie um 60 Prozent gestiegen. Das würde heissen, dass man den maximalen Selbstbehalt, [PAGE 1289] den wir jetzt gerade definiert haben, im genau gleichen Tempo anpassen müsste. Das wiederum trifft dann vor allem die Kranken. Der Selbstbehalt wird ja dann ausgelöst, wenn man krank ist. Die Minderheit sagt Ihnen, eine Anpassung sei okay, aber sie solle an der Lohn- und Preisentwicklung ansetzen und damit auch einigermassen moderat bleiben, zumal ja die Kostenentwicklung über die Prämien abgebildet ist.

Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen und jenen der Mehrheit abzulehnen.