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Imoberdorf René · Ständerat · 2010-12-15

Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-15

Wortprotokoll

Ich darf vorausschicken, dass ich nichts dagegen habe, wenn alternative Versicherungsmodelle entwickelt und auch betrieben werden. Von daher bin ich auch nicht grundsätzlich gegen die Versicherungsform, die auf integrierten Versorgungsnetzen basiert. Ich bin aber dagegen, dass diejenigen, die sich nicht für dieses neue Versicherungsmodell entscheiden, mit einem höheren Selbstbehalt bestraft werden sollen. Ich möchte das kurz begründen.

Von dieser Vorlage verspricht man sich eine Qualitätssteigerung und gleichzeitig Einsparungen. Es gibt bis heute keinen wissenschaftlichen, schlüssigen Beweis, dass die Managed-Care-Modelle übers Ganze gesehen für die Krankenkassen und damit für die Versicherten kostensparend wirken. Es kann ja durchaus sein, dass ein klassischer Hausarztbesuch kostengünstiger ist als eine Behandlung in einem integrierten Ärztenetzwerk. Umso unverständlicher ist es meines Erachtens, dass man dann zusätzlich noch mit einem höheren Selbstbehalt bestraft würde. Es geht nicht an, dass integrierte Versorgungsnetze gegenüber anderen Versicherungsformen wie Hausarztmodellen, Bonus-Malus-Systemen, Telemed-Diensten usw. mit einem tieferen Selbstbehalt bevorzugt werden, nur damit sich mehr Versicherte für dieses Modell entscheiden. Das ist eine unzulässige Wettbewerbsverzerrung.

In dünnbesiedelten Gebieten werden die Versicherten wohl kaum vom tieferen Selbstbehalt profitieren können, weil es dort schlichtweg keine integrierten Ärztenetzwerke gibt oder geben wird. Natürlich kann sich auch dort der Hausarzt mit der Hebamme und dem Naturheiler zu einem integrierten Versorgungsnetz zusammenschliessen, aber dieses Netzwerk würde meiner Meinung nach vermutlich nur bei grosszügiger Auslegung der Definition der integrierten Versorgung gemäss Artikel 41c Absatz 1 nach einer aufwendigen Evaluation durch die Versicherer als solches anerkannt. Ursprünglich war es die Idee des Bundesrates, integrierte Versorgungsnetze als weitgehende und zusätzliche besondere Versicherungsform im Gesetz zu definieren, nicht mehr und nicht weniger. Von differenzierten Selbstbehalten war damals nie die Rede.

Ich möchte noch erwähnen, dass das geltende Recht es dem Bundesrat ermöglicht, den Höchstbetrag für den [PAGE 1287] Selbstbehalt jährlich festzulegen. Diese Regelung ermöglicht mehr Flexibilität als der fixe Betrag, der von der Kommission vorgeschlagen wird.

Zum Schluss noch dies: Im Verlaufe dieser Debatte wurde von mehreren Votanten gesagt, der Markt werde es schon richten, will heissen: Die Versicherten werden aufgrund der offenbar besseren Qualität den integrierten Versorgungsnetzen beitreten. Wenn dem so ist, braucht es den differenzierten Selbstbehalt nicht.

Ich möchte Sie bitten, meinen Antrag zu unterstützen, die Regelung des Selbstbehaltes nach geltendem Recht zu belassen.

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