Schwaller Urs · Ständerat · 2010-12-15
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-15
Wortprotokoll
Ich unterstütze die Mehrheit, wie sie sich schliesslich im Laufe der langen Sitzungen herausgebildet hat, und möchte kurz erklären, weshalb ich das tue.
In einem Hearing mit praktisch tätigen Experten für integrierte Versorgungsnetze wurde gesagt, es brauche diese Vorlage eigentlich nicht bzw. es gebe damit keine Angebote oder Leistungen, welche die bestehenden Netzwerke heute wegen Fehlens einer Managed-Care-Gesetzgebung nicht machen könnten. 50 Prozent der Grundversorger seien bereits in einem integrierten Netz tätig, drei Viertel davon trügen auch Budgetmitverantwortung.
Unser Ziel ist es nun, nicht nur 50 Prozent der Grundversorger, sondern 60 Prozent der Versicherten in die Versorgungsnetze zu bringen; ich glaube, heute sind es zwischen 10 und 20 Prozent der Versicherten. Dies wollen wir erreichen, indem wir die Versicherten überzeugen, dass integrierte Behandlungsnetze durch die bessere Koordination der Behandlung unnötige Mehrfachuntersuchungen und allenfalls Fehlmedikationen vermeiden helfen, dass die Netze die Qualität der Behandlung verbessern und die Transparenz der Behandlungswege steigern. Damit wird mit diesen Netzen alles in allem zur Kosteneindämmung beigetragen. Die Überzeugungsarbeit für die Versicherten ergänzen wir - wir werden darauf zu sprechen kommen - mit dem Angebot eines differenzierten Selbstbehaltes. Wenn die Managed-Care-Netze, die integrierten Versorgungsnetze das halten, was sie versprechen, werden die Versicherten das Angebot eines solchen Netzwerkes auch in ihrer Region von ihren Versicherern verlangen oder dann diese wechseln. Damit wird das Angebot für die Versicherer zu einem Wettbewerbsvorteil oder, wenn sie es nicht anbieten, zu einem Wettbewerbsnachteil. Es braucht, das ist die schliesslich gefundene Mehrheitsmeinung, den Angebotszwang gar nicht. Das ist das Erste.
Zum Zweiten würde die Aufrechterhaltung des Angebotszwangs verlangen, dass man auf der Seite der Leistungserbringer gleichzeitig die Frage des Kontrahierungszwangs angeht, diesen lockert oder sogar aufhebt. Nur so hätte man zwei Diskussionspartner, die einigermassen in der gleichen Ausgangslage diskutieren könnten. Aber die Diskussion rund um den Kontrahierungszwang, das haben wir festgestellt, führt heute noch in eine Sackgasse.
Zum Dritten und zum Letzten - da geht es vor allem um die Frage der Unabhängigkeit der Leistungserbringer - würde die im nationalrätlichen Beschluss enthaltene Verpflichtung der Unabhängigkeit von Netzwerken und Versicherern dazu führen, dass man praktisch dreissig heutige Netze aufheben müsste. Das kann es ja nicht sein! Wir wollen ja nicht die Versicherer abstrafen, die Netzwerke anbieten, die Aufbauarbeit geleistet haben, indem mit Inkraftsetzung dieser Bestimmung der Unabhängigkeit diese Netze dann aufgehoben oder abgeändert werden müssten.
Darum habe ich mich dann aufgemacht, den Antrag der Mehrheit zu unterstützen, der meines Erachtens den Zielen dieser Vorlage am besten entspricht.