Spoerry Vreni · Ständerat · 1999-12-13
Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 1999-12-13
Wortprotokoll
Eine kurze Erklärung zu den von uns geänderten Absätzen 4, 5 und 6: Es geht darum, dass die Bundesversammlung und das Bundesgericht je für ihren Bereich regeln können, welches Personal auf Amtsdauer gewählt wird, und zwar unabhängig davon, ob diese Personen für die Anstellung vom Wahlorgan abhängig ist. Das steht beim Bundesgericht und bei der Bundesversammlung nicht im Vordergrund. Deswegen lassen wir diesen Zusatz, der vom Nationalrat eingefügt wurde, weg und übernehmen den Absatz 5, wie ihn der Bundesrat vorgesehen hat, weil die Unabhängigkeit von der Wahlbehörde innerhalb der Bundesverwaltung eine Rolle spielen kann. Absatz 6 ist einfach die redaktionelle Anpassung an die Änderungen in den Absätzen 4 und 5.