preparatory:AB 115339
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-16
Wortprotokoll
Wir sind mit Artikel 731h bei einer Bestimmung, die den Titel "Weitere Angaben" trägt. Auch hier geht es um den Vergütungsbericht; es wird hier gesagt, was zusätzlich noch anzugeben sei. Damit klar ist, worum es hier geht: Wir haben diesen Artikel bereits in der Vorlage 1 verabschiedet. Ziffer 2 von Artikel 731h Absatz 2 in der Vorlage 1 ist identisch mit dem Antrag der Minderheit II (Schweiger); Ziffer 2 gemäss dem Antrag der Minderheit II ist also identisch mit dem, was wir in der Vorlage 1 bei Artikel 731h Absatz 2 Ziffer 2 verabschiedet haben.
Der Bundesrat schlägt hier etwas anderes vor. Er will hier in Abweichung von der Vorlage 1 eine andere Bestimmung einführen. Sie sehen den Unterschied: Der Bundesrat beantragt, dass der Gesamtbetrag für die Geschäftsleitung und der auf jedes Mitglied - jedes Mitglied! - entfallende Betrag unter Nennung des Namens und der Funktion des betreffenden Mitglieds im Vergütungsbericht anzugeben sei. Für jedes Geschäftsleitungsmitglied muss mit Namensnennung angegeben werden, wie viel es bezieht. Die Minderheit II ist der Meinung, in Bezug auf die Transparenz bei den Vergütungen für die Geschäftsleitung genüge es, den Gesamtbetrag zu nennen sowie den höchsten auf ein Mitglied entfallenden Betrag unter Nennung des Namens.
Hier haben Sie also zu entscheiden zwischen dem Antrag der Minderheit II, es so zu belassen, wie es in der Vorlage 1 enthalten ist, und dem Änderungsantrag des Bundesrates, den die Mehrheit der Kommission unterstützt; das als Erläuterung, worum es hier geht.