Schweiger Rolf · Ständerat · 2010-12-16
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-16
Wortprotokoll
Ich möchte ganz kurz replizieren: Wenn Herr Kollege Graber sagt, ich meinte mit KMU Kollektivgesellschaften, ist das natürlich völlig falsch. KMU sind Gesellschaften, die nicht gross sind, unabhängig von jeglicher Rechtsform. Dass in diesem Sinne Aktiengesellschaften, die nicht kotiert sind, zum Teil hohe Beträge ausschütten, ist Ihnen allen bekannt. Es gibt sehr viele Aktiengesellschaften, die nicht kotiert sind, bei denen die überwiegende Zahl der Aktien einem Eigentümer gehören. Es gibt auch im Parlament jemand - jemand, der Bahnen herstellt, ich nehme an, die Person ist Ihnen allen bekannt -, der allein schon zur Bezahlung der Vermögenssteuer Beträge herausnimmt, die relativ gross sind; und das kommt an vielen Orten vor. Und es gibt eben KMU, die zwar von ihrer Grösse her noch nicht als Grossgesellschaften betrachtet werden können, [PAGE 1331] aber einen relativ hohen Aktienwert haben, bei denen die Eigentümer geradezu gezwungen sind, Löhne herauszunehmen, damit sie die Vermögenssteuer bezahlen können.
Wenn es so wäre, dass diese auch den Administrativvorschriften unterstellt würden und ein Vergütungsreglement usw. erlassen müssten, wäre das für diese Leute ein Grund mehr, dieses Geld nicht mehr als Lohn, sondern als Dividenden herauszunehmen. Dann wären sie nämlich nicht im Bereich der sehr hohen Vergütungen, und einmal mehr würde erreicht, dass nicht mehr Vergütungen gezahlt würden, sondern Dividenden, mit dem Effekt, dass dann die AHV einen massiv reduzierten Betrag erhielte.
Politisch - das ist nun ganz entscheidend - ist das absolut nicht gefordert. Alles, aber auch wirklich alles, was bezüglich der hohen Vergütungen gesagt wurde, betraf börsenkotierte Gesellschaften. Rechtlich ist es absolut nicht notwendig, Vergütungsreglemente und Vergütungsberichte für Gesellschaften zu fordern, die ein relativ kleines Aktionariat haben. Der Schutz der Minderheitsaktionäre ist auch sonst gegeben. Wir müssen nicht aus Emotionalität heraus Sachen machen, die in der Gesellschaft eigentlich gar kein emotionalisiertes Thema betreffen, aber rechtlich etwas bewirken, was nun wirklich kontraproduktiv ist. Darum: Bleiben Sie doch vernünftig, belassen Sie es bei der Geltung dieser aktienrechtlichen Bestimmungen - die steuerrechtlichen Aspekte sind eine andere Geschichte - für die börsenkotierten Gesellschaften!