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preparatory:AB 115368

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-16

Wortprotokoll

Dieser Antrag hat der Kommission nicht vorgelegen, ich kann also nicht im Namen der Kommission sprechen. Ich gestatte mir aber, Ihnen eine Entscheidungshilfe zu geben.

Ich habe einleitend gesagt, dass wir uns hier bei der Umschreibung und der Regelung sehr hoher Vergütungen befinden. Absatz 2 sagt, das habe ich schon dargelegt, wann sehr hohe Vergütungen von vornherein ausgeschlossen sind. Im Entwurf des Bundesrates steht, dass sehr hohe Vergütungen unzulässig sind, wenn die Erfolgsrechnung einen [PAGE 1335] Jahresverlust aufweist oder das Aktienkapital und die gesetzlichen Reserven nicht mehr gedeckt sind. Das sind die Vorschläge des Bundesrates. Herr Graber möchte jetzt diesen Katalog noch mit dem Hinweis ergänzen, "wenn der Generalversammlung keine Dividende beantragt wird". Er sagt nicht, wie viel, er sagt einfach, dass auch noch eine Dividende ausgerichtet werden muss. Er verweist dann auf das Tantiemenmodell.

Ich würde Ihnen einfach sagen: Wenn ich diese Geschichte betrachte, würde ich nicht auf das Tantiemenmodell gemäss parlamentarischer Initiative der WAK verweisen, sondern ich würde, Kollege Graber, auf das geltende Recht verweisen. Darf ich noch kurz mit Kollege Graber kommunizieren?

Damit wir uns richtig verstehen: Herr Kollege Graber knüpft an der parlamentarischen Initiative an. Persönlich bin ich der Meinung, dass wir nicht dort anknüpfen sollten, sondern am geltenden Recht, an dem, was jetzt im Aktienrecht steht, nämlich an Artikel 677 OR. Dort steht: "Gewinnanteile an Mitglieder des Verwaltungsrates dürfen nur dem Bilanzgewinn entnommen werden und sind nur zulässig, nachdem die Zuweisung an die gesetzliche Reserve gemacht und eine Dividende von 5 Prozent" - das ist der Unterschied - "ausgerichtet worden ist." Wenn wir an das Tantiemenmodell gemäss dem geltenden Artikel 677 OR anknüpfen, dann spricht nichts dagegen, das Kriterium einer Dividende, wie hoch auch immer sie sei, aufzunehmen.

Das ist aber meine persönliche Meinung. Die Kommission hat sich, wie gesagt, dazu nicht ausgesprochen.