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Luginbühl Werner · Ständerat · 2010-12-16

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2010-12-16

Wortprotokoll

Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, mit einer Gesetzesanpassung sowohl die Teilnahme an als auch die Veranstaltung von privaten Pokerspielen in Freundeskreisen zu legalisieren. Der Nationalrat hat die Motion im März mit 94 zu 76 Stimmen angenommen.

Gemäss Artikel 4 Absatz 1 des Spielbankengesetzes dürfen Glücksspiele nur in konzessionierten Spielbanken angeboten werden. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) hat gewisse Formen des Pokerspiels als Geschicklichkeitsspiele qualifiziert und damit vom Verbot von Glücksspielen ausgenommen. Mit Urteil vom 10. Mai 2010 hat das Bundesgericht die liberale Praxis der ESBK eingeschränkt [PAGE 1345] und festgestellt, beim beliebten und verbreiteten "Texas Hold'em" handle es sich um ein sogenanntes gemischtes Spiel, also um ein Spiel, wo es offen ist, ob der Geschicklichkeitsfaktor oder das Zufallselement wichtiger ist. Damit darf es im öffentlichen Rahmen nur noch in konzessionierten Spielbanken angeboten werden. Und damit ist auch klar, dass bestraft wird, wer solche Turniere ausserhalb von Spielbanken organisiert.

Für die Beurteilung der vorliegenden Motion ist indessen eine andere Feststellung des Bundesgerichtes im erwähnten Urteil bedeutsam. Das Bundesgericht sagt nämlich klar: "Nichtöffentliche Pokerturniere von 'Texas Hold'em' um Geld oder eine geldwerte Leistung im Freundes- oder Familienkreis sind ebenso zulässig wie entsprechende Jassturniere", und damit bestätigt das Bundesgericht, was der Bundesrat bereits in seiner Botschaft zum Spielbankengesetz ausgeführt hat.

Jetzt gibt es allerdings einen Knackpunkt, nämlich die Abgrenzung zwischen einem nichtöffentlichen Pokerturnier im Freundes- und Familienkreis und einer gewerbsmässigen Veranstaltung. Die ESBK hat im Nachgang zu diesem Bundesgerichtsurteil Richtlinien zu dieser Abgrenzungsfrage formuliert. Die Abgrenzung ist sehr restriktiv ausgefallen. Es ist also durchaus denkbar, dass eine Gerichtsbehörde den Rahmen etwas weiter fassen würde.

Wie auch immer, die Kommission für Rechtsfragen stellt fest, dass Pokerturniere ausserhalb von Spielbanken heute insbesondere bei den jüngeren Leuten weit verbreitet sind. Sie ist der Meinung, dass eine Haltung, die darauf hinzielt, alles zu verbieten, vermieden werden sollte. Insofern haben Mitglieder der RK eine gewisse Sympathie gegenüber zwei anderen im Nationalrat hängigen Motionen geäussert, die darauf abzielen, gewisse Pokerspiele als Geschicklichkeitsspiele einzustufen. Wie auch immer, ob ein Gericht einmal anders entscheidet oder der Rat andere Motionen annimmt: Private Pokerspiele im Freundeskreis - nur davon spricht der Motionär - müssen nicht legalisiert werden, weil sie nach geltendem Recht legal sind.

Die Kommission beantragt Ihnen daher mit 9 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Motion abzulehnen.