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Casanova Corina · 2010-12-01

Casanova Corina · Graubünden · 2010-12-01

Wortprotokoll

Der Nationalrat hat die Vorlage am 16. September 2010 verabschiedet, und Ihre Kommission hat ihr am 29. Oktober zugestimmt. Einige Ausführungen zur parlamentarischen Initiative - ich möchte nicht zu lange sprechen -: Die Bundesverfassung ermöglicht es dem Bundesrat in ausserordentlichen Lagen, ohne zeitliche Verzögerung Verfügungen und Verordnungen unmittelbar gestützt auf die Verfassung zu erlassen. Eine vorgängige Genehmigung durch die Bundesversammlung ist nicht nötig. Die Artikel 28 und 34 des Finanzhaushaltgesetzes ermächtigen den Bundesrat, in ausserordentlichen Lagen finanzielle Verbindlichkeiten einzugehen. Wichtig ist, dass dem Bundesrat ein situationsgerechtes und schnelles Handeln ermöglicht wird, vor allem in ausserordentlichen Lagen.

Wir haben die Kritik, die seitens des Parlamentes gerade in den erwähnten Fällen - Swissair, Tinner, UBS - vorgebracht worden ist, zur Kenntnis genommen. Der Bundesrat hat Verständnis dafür. Er ist der Ansicht, dass sich die geltende Regelung grundsätzlich bewährt hat. Er hat aber auch nichts dagegen, dass jetzt noch ein paar Änderungen eingeführt werden. Wichtig ist, dass er nach wie vor auch schnell handeln kann. Die Balance zwischen den Handlungsmöglichkeiten des Bundesrates und der Kontrolle durch die Bundesversammlung muss gewahrt bleiben. Die Kompetenzen des Bundesrates sollen nicht weiter eingeschränkt werden, und er muss in der Lage sein, in ausserordentlichen Lagen schnell zu handeln. Wichtig sind dem Bundesrat auch ausreichende Fristen. Es geht dabei um die Qualität der gesetzlichen Grundlagen. Hier möchte ich auch auf die Mehrsprachigkeit in unserem Land aufmerksam machen. Der Bundesrat begrüsst daher auch, dass Ihre vorberatende Kommission einigen Vorschlägen des Bundesrates gefolgt ist.

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