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Leuenberger Ernst · Ständerat · 1999-12-13

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 1999-12-13

Wortprotokoll

Es geht hier um nicht mehr und nicht weniger als um die Frage, wer denn die Grenze für den Altersrücktritt bei den Bundesangestellten festlegen soll.

Der Bundesrat hatte ursprünglich vorgesehen, dass er selber diese Altersgrenze durch Verordnung festlegt. Unsere Kommission war der Meinung, man könnte das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) als Grundlage nehmen - das tönt durchaus vernünftig -, und hat dann sofort Ausnahmen festgelegt. In Absatz 3 der Kommissionsfassung heisst es: "Für bestimmte Personalkategorien kann der Bundesrat ein Rücktrittsalter vor dem Erreichen der Altersgrenze nach Artikel 21 AHVG festlegen." Er fährt dann fort: "Die Arbeitgeber", also z. B. die Post und die SBB, "können in Einzelfällen eine Beschäftigung über das ordentliche Rücktrittsalter hinaus vorsehen."

Das riecht nach ungeheurer Flexibilität, aber das riecht auch nach Willkür. Stellen Sie sich vor, gegen kritische Opponenten in den Kampf zu ziehen mit einem Gesetz, in dem steht, der Bundesrat habe an sich generell nichts zu sagen, das mache der Gesetzgeber selber im AHVG, aber er könne Zückerchen verteilen an jene, die früher in Pension gehen sollten - da wird, so nehme ich an, eine grosse Diskussion um die hohen Offiziere entstehen. Um das Mass voll zu machen, sagt die Kommission dann noch, die Arbeitgeber könnten eine Beschäftigung über das ordentliche AHV-Rücktrittsalter hinaus vorsehen.

Ich bin jetzt auch ein bisschen unsorgfältig. Die SBB haben derzeit einen gewaltigen Mangel an ausgebildeten Visiteuren. Heisst diese Bestimmung, dass die SBB-Direktion anordnen könnte, dass die Visiteure bis 70 arbeiten müssten? Nein, das kann wirklich nicht die Meinung sein! Ich bitte Sie mit allem Nachdruck, Verordnungsmaterie nicht in einem Gesetz relativ unsorgfältig regeln zu wollen, sondern die Verordnungsmaterie dem Bundesrat zu überlassen. Ich hoffe, dass der Bundesrat selber bei seiner Fassung bleibt, die der Nationalrat unverändert übernommen hat. Diese Lösung ist übrigens letztlich auch viel flexibler als die Lösung über das AHVG. Ich sage Ihnen noch einmal: Was mich am meisten stört, ist der neu eingefügte Absatz 3, der irgendwie nach Willkür riecht, weil der Bundesrat zwar Zückerchen verteilen kann, die unangenehmen Dinge aber dann die einzelnen Arbeitgeber tun müssen. Ich habe bisher immer gemeint, die einzelnen Arbeitgeber würden gewisse Dinge in Verträgen mit ihrem Personal regeln. Jetzt kommt der Gesetzgeber und sagt, der Arbeitgeber könne vorsehen, dass man über das ordentliche Rücktrittsalter hinaus beschäftigt werde. Ich muss Ihnen offen gestehen: Ich befürchte, dass uns diese Formulierung sehr grossen Kummer bereiten würde, falls sie so beschlossen werden sollte.

Ich bitte Sie deshalb, dem Nationalrat bzw. dem Bundesrat zuzustimmen, und hoffe, dass auch der Bundesrat bei seiner weisen und nützlichen Formulierung bleibt.