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preparatory:AB 115501

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2010-12-01

Wortprotokoll

Herr Ständerat Hêche, in Ihrem Postulat schildern Sie die von den "Zivis" erbrachten Leistungen, den Zivildienst und seinen Nutzen im öffentlichen Interesse mit viel Wohlwollen. Der Bundesrat hat grundsätzlich Verständnis dafür, dass Sie weiteren [PAGE 1082] Personenkreisen die Möglichkeit eröffnen möchten, sinnvolle und wichtige Leistungen auch wirklich zu erbringen. Er hat auch sehr wohl zur Kenntnis genommen, dass es Ihnen nicht darum geht, militärdienstuntauglichen und ausgemusterten Personen sofort den Zugang zum Zivildienst zu eröffnen, sondern dass Sie zu dieser Frage nur Vorabklärungen anregen.

Dennoch beantragt der Bundesrat die Ablehnung des Postulates, denn das Fernziel, die Ermöglichung der Zivildienstleistung durch heute militärdienstuntaugliche Personen, lässt sich nur durch eine Verfassungsrevision erreichen. Der Bundesrat hat in letzter Zeit mehrmals betont, dass er die aktuellen Diskussionen betreffend die Sicherheitspolitik und die Armeeaufträge auf der Basis des geltenden Verfassungstextes führen will. Er will nicht mit einer Annahme des vorliegenden Postulates ein anderes Zeichen setzen. Er will nicht die Hoffnung wecken, er werde demnächst zu einer Verfassungsrevision Hand bieten und Personen, die heute nicht militärdiensttauglich sind, künftig zum Zivildienst zulassen. Wenn aber momentan eine Revision der Verfassungsgrundlage nicht zur Diskussion stehen kann, dann liegt es auf der Hand, dass nicht jetzt schon aufwendige Vorabklärungen getroffen werden.

Immerhin - Sie haben es auch gesagt, Herr Hêche - wird demnächst eine Regelung in Kraft gesetzt werden, die es militärdienstuntauglichen Personen in einem begrenzten Rahmen erlaubt, eine Neubeurteilung ihrer Militärdiensttauglichkeit zu verlangen, wenn sie Militär- oder Zivildienst leisten wollen. Hierbei geht es um die Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Der Vollzug dieser neuen Regel kann Hinweise darauf geben, ob und in welchem Umfang militärdienstuntaugliche Personen auch wirklich ein Interesse daran haben, Zivildienst zu leisten.

Ich bitte also den Rat, das Postulat abzulehnen.