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Bischofberger Ivo · Ständerat · 2010-12-01

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2010-12-01

Wortprotokoll

Ich kann eigentlich direkt dort anschliessen, wo Kollege Luginbühl aufgehört hat, und zwar geht es ja eigentlich um zwei Bereiche: Auf der einen Seite geht es um die ganze Diskussion um die Direktzahlungen und vor allem jetzt natürlich auch um das ganze Revisionspaket. Da haben wir jetzt den Bericht des Bundesamtes, und dieser Bericht für die Jahre 2014 bis 2017 geht jetzt in die Vernehmlassung, und es wird versucht, das Ganze zu koordinieren. Auf der anderen Seite haben wir verschiedene Bereiche - das kommt eben in diesen drei Motionen von Kollege von Siebenthal zum Ausdruck -, wo wir Handlungsbedarf haben.

Ich danke der Kommission, dass sie das Ganze praxisorientiert angeschaut und die Landwirtschaftsdirektoren angehört hat. Hier geht es meiner Meinung nach um einen Aspekt, den wir speziell berücksichtigen müssen: Es sind die Landwirtschaftsdirektoren, die direkt vor Ort davon betroffen sind und sich damit auseinandersetzen. Es wird auch klar differenziert: Auf der einen Seite haben wir also die Motion 09.3435, bei der die Vertreter der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz ganz klar sagen, es seien jetzt bereits genügend Massnahmen ergriffen worden, welche es rechtfertigen, dass man die Motion nicht annehmen müsse. Aber auf der anderen Seite - hier spreche ich zur Motion 09.3434 - geht es genau um das Umgekehrte: Die Landwirtschaftsdirektoren sagen, der Handlungsbedarf sei jetzt ausgewiesen; es sei richtig, dass man zur alten Praxis zurückgehe. Die Kantone sollen die entsprechenden Massnahmen ergreifen können, wenn sich die Vegetation von Mai bis Oktober extrem so oder anders zeigt. Hier möchte ich einfach an die Beispiele der Kantone St. Gallen, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden erinnern. Hier ist es eben in den bekannten Bereichen genau so, dass man sich von Fall zu Fall an der Praxis orientieren muss.

Darum bitte ich Sie, namentlich die Motion 09.3434 anzunehmen.