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Schweiger Rolf · Ständerat · 2001-03-21

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-03-21

Wortprotokoll

Meines Erachtens ist die Problematik dieselbe, obwohl Herr Kollege David eine andere Auffassung vertreten hat. Die Auffassung von Herrn David scheint mir aus folgendem Grund nicht richtig zu sein: Bei der Spaltung muss der Spaltungsbeschluss öffentlich beurkundet werden, nicht hingegen der Spaltungsvertrag. Hier geht es um den Übertragungsvertrag, welcher die Parallele zum Spaltungsvertrag ist. Wenn wir den Spaltungsvertrag nicht öffentlich beurkunden müssen, muss das analog auch für den Übernahmevertrag gelten. Die öffentliche Beurkundung des Spaltungsbeschlusses ist nur die öffentliche Beurkundung einer Generalversammlung, die dem Grundbuchamt nichts nützt. Deshalb besteht meines Erachtens völlige Identität, und es müsste sinnvollerweise auch identisch darüber abgestimmt werden.

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