Schweiger Rolf · Ständerat · 2010-12-02
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-02
Wortprotokoll
Der Kanton Basel-Stadt spielt in der Energiepolitik der Schweiz eine besondere Rolle. Deshalb haben wir eine Delegation aus Basel angehört, wobei diese Personen Wert darauf gelegt haben, wie diese Rolle zu interpretieren ist und wie die Situation Basels in dieser Frage generell aussieht. Ich möchte Ihnen dies im Sinne von Vorbemerkungen mitteilen.
Basel ist mit wahrscheinlich einigem Abstand der reichste Kanton der Schweiz. Sein Volkseinkommen liegt bei rund 120 000 Franken pro Person. Das durchschnittliche Schweizer Volkseinkommen ist halb so hoch und liegt bei rund 60 000 Franken pro Person. Basel nimmt unter Einbezug des Anteils an der Bundessteuer für sich und seine Gemeinden Steuern in der Höhe von rund 2,5 Milliarden Franken ein. Pro Person macht dies rund 13 500 Franken aus; die Steuereinnahmen der Gemeinden und der Kantone liegen schweizweit durchschnittlich bei rund 60 Milliarden Franken, was pro Person rund 7500 Franken ausmacht. Es lässt sich also die Aussage machen, dass der Kanton Basel-Stadt doppelt so reich ist wie der Durchschnitt der Schweizer Kantone. Für die Erfüllung seiner Aufgaben und damit auch der Aufgaben im Bereich der Energiepolitik steht dem Kanton Basel-Stadt aus seinen Steuern - wiederum pro Person betrachtet - durchschnittlich doppelt so viel Geld zur Verfügung. Dazu kommt, dass der Kanton Basel-Stadt nur 37 Quadratkilometer gross, dicht überbaut und mit öffentlichem Verkehr optimal erschlossen ist. Das erlaubt vielen Personen, auf einen Personenwagen zu verzichten. Zudem genügen relativ kleine Netzinfrastrukturen. Das reduziert tendenziell die Netzkosten pro Bezüger, was es dem Kanton Basel-Stadt wiederum erlaubt, die dadurch freiwerdenden Mittel für Subventionen zu gebrauchen. All das erlaubt dem Kanton Basel-Stadt, die schweizweit wohl besten Energiezahlen bezüglich Verbrauch, bezüglich Kosten, aber auch bezüglich Subventionen zu haben.
Zu den Kennzahlen:
1. Der durchschnittliche Schweizer hat einen Leistungsbedarf von 5200 Watt. Der durchschnittliche Bewohner des Kantons Basel-Stadt hat einen Leistungsbedarf von nur 3600 Watt.
2. Der Kanton Basel-Stadt ist wahrscheinlich der einzige Kanton, der das CO2-Ziel erreichen wird. Seit 1990 sind die dortigen CO2-Emissionen um 11 Prozent gesunken; dies trotz der Erhöhung des BIP um rund 3,4 Prozent pro Jahr.
Für diese Kennzahlen sind aber nicht nur die Kleinheit und der Wohlstand sowie ein gewisser Wandel vom Industrie- zum Dienstleistungs- und Forschungsstandort entscheidend. Auch die Subventionen, Förderabgaben, Lenkungsabgaben sowie die Infrastrukturkostenausgaben des Kantons Basel-Stadt spielen eine wichtige Rolle. Auch dazu einige Zahlen, wobei ich mir erlaube, diese Zahlen in Relation zu dem zu setzen, was die Schweiz ausgeben müsste, wenn sie wie der Kanton Basel-Stadt wäre:
1. Die Fördermassnahmen für die neuen erneuerbaren Energien und die Gebäudesanierungen betragen im Kanton Basel-Stadt rund 30 Millionen Franken pro Jahr. Die Bevölkerung von Basel-Stadt macht etwa 2,5 Prozent der schweizerischen Bevölkerung aus, also müsste die Schweiz, wenn sie gleich wäre wie Basel-Stadt, das 40-Fache ausgeben; es wären dies 1,2 Milliarden Franken pro Jahr zusätzlich zu dem, was heute auf Bundesebene gemacht wird.
2. Basel-Stadt erhebt auf den Strom eine Lenkungsabgabe, die pro Jahr etwa 20 Millionen Franken ausmacht. Dies wären, wiederum auf die Schweiz hochgerechnet, 800 Millionen Franken.
Zusammen betragen die Förder- und Lenkungsmassnahmen des Kantons Basel-Stadt also rund 50 Millionen Franken pro Jahr. Hochgerechnet auf die Schweiz wären dies 2 Milliarden Franken pro Jahr.
Interessant ist weiter, dass die Industriellen Werke von Basel-Stadt in den nächsten Jahren eine Viertelmilliarde Franken in neue Produktionsanlagen investieren wollen, und zwar ausschliesslich in Anlagen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das Versorgungsgebiet der Industriellen Werke Basel-Stadt macht rund 3 Prozent des gesamtschweizerischen Stromversorgungsgebietes aus. Würde man diese Viertelmilliarde Franken auf die Schweiz hochrechnen, käme man auf einen Betrag von total 9 Milliarden Franken.
Die skizzierte Finanz-, Wirtschafts- und Energiesituation des Kantons Basel-Stadt macht es ihm einfacher, sich in Energiebelangen grosszügiger zu engagieren, als dies dem Rest der Schweiz, durchschnittlich gesehen, möglich ist. Deshalb ist eine gewisse Zurückhaltung geboten, wenn der Kanton Basel-Stadt sich an uns Durchschnittsschweizer wendet mit dem Begehren, sich seinem Vorbild anzuschliessen. Für den grösseren Teil der Schweiz ist dies nämlich nicht nur eine Frage des Wollens, sondern auch eine Frage des Könnens und dabei vorab des finanziellen Könnens. Damit will ich nicht sagen, dass die Energieanstrengungen Basels einfach ignoriert werden sollten. Sie müssen aber, auf den Durchschnittsschweizer bezogen, ins richtige Licht gerückt werden, und dieses richtige Licht heisst auch finanzielle und wirtschaftliche Verkraftbarkeit. Das ist der eine Grund, warum die Mehrheit Ihrer UREK Ihnen beantragt, der Standesinitiative Basel-Stadt nicht Folge zu geben. Sie ist stark geprägt von der Ausnahmesituation, wie sie nur in Basel besteht und auch fast nur in Basel bestehen kann.
Der entscheidende andere Grund zur Ablehnung aber ist die Ausgestaltung der Energiepolitik, wie wir sie auf Bundesebene im Verlaufe der letzten Jahre entwickelt haben. Diese Energiepolitik bewegt sich auf vier Ebenen: Energieeffizienz, Intensivierung der Produktion neuer Energieformen, Energieaussenpolitik und Grosskraftwerke. Dazu kommen die klimapolitischen Komponenten, die auf alle diese vier Ebenen einwirken. Auf den einfachsten Nenner gebracht, will nun die Standesinitiative Basel-Stadt die Ebene der Grosskraftwerke, zumindest insoweit sie die Kernkraft betreffen, aus [PAGE 1110] der schweizerischen Energiepolitik eliminieren. Wie nun das Parlament diese vierte Ebene heute materiell bezüglich Sicherheit von Kernkraft usw. beurteilt, ist nach Meinung Ihrer Kommission für die Beurteilung der Standesinitiative nur am Rande bedeutsam. Damit meine ich Folgendes: Bedeutsam ist für uns vielmehr, dass die schweizerische Gesetzgebung für die Klärung dieser vierten Ebene einen Weg vorgibt, dem sich meines Erachtens auch der Kanton Basel-Stadt anschliessen können sollte. Dieser Weg ist nämlich schlicht der, dass der schweizerische Souverän, dass also unsere Stimmbürgerinnen und Stimmbürger entscheiden sollen, ob sie Kernkraftwerke wollen und, wenn ja, wie viele.
Wenn nun, rein logisch überlegt, der Standesinitiative Basel-Stadt Folge gegeben würde, müssten wir parallel zu den laufenden Rahmenbewilligungsverfahren ein Gesetz erlassen, das genau diesen Weg abschneidet bzw. aufhebt. Es braucht nun aber nur wenig politische Fantasie, um sich auszumalen, dass auch gegen ein solches Gesetz, käme es denn zustande, das Referendum ergriffen würde. Gegenstand eines solchen Referendums wäre aber die genau gleiche Frage, die wir ja so oder so dem Souverän unterbreiten wollen, nämlich die Frage: Wollt ihr Kernkraftwerke, ja oder nein?
Der Unterschied zwischen dem vom Parlament eingeschlagenen Weg und demjenigen des Kantons Basel-Stadt beruht aber auf Folgendem: Das Parlament und - weil mit dem Kernenergiegesetz damals einverstanden - wohl auch der Souverän wollen, dass der Entscheid über die Kernkraft getroffen wird, und zwar in Kenntnis konkreter Projekte, in Kenntnis aller sich aus diesen Projekten ergebenden Konsequenzen und damit in Kenntnis aller relevanten Fakten bezüglich Wirtschaftlichkeit, Klimaverträglichkeit, Versorgungssicherheit sowie bezüglich aller mit der Kernenergie als solcher zusammenhängenden Sicherheitsaspekte. Würde nun der Standesinitiative Basel-Stadt Folge gegeben, wäre die Frage "Kernenergie - ja oder nein?" nicht konkret und nicht in Kenntnis aller relevanten Umstände, sondern eher abstrakt und allgemein zu entscheiden.
Für Sie ist die Entscheidsituation deshalb die folgende: Mit Ihrer Beurteilung der Standesinitiative Basel-Stadt treffen Sie eine Vorentscheidung darüber, wie eine so oder so stattfindende Abstimmung über die Kernkraft aussieht: konkret oder abstrakt, faktenbasiert oder allgemein gehalten.
Die UREK ist mehrheitlich der Meinung, dass der von der bestehenden Gesetzgebung vorgesehene Weg der richtige ist und der Bedeutung einer für unsere Zukunft wohl entscheidenden Abstimmung besser Rechnung trägt. Die UREK weiss, dass die Meinungen über die Kernkraft weit auseinandergehen. Gerade deshalb vertritt sie die Auffassung, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bei der Abstimmung über die Kernkraft über möglichst viel konkretes Wissen verfügen sollen, ja verfügen müssen. Nur so werden die optimalen Entscheidungsgrundlagen geschaffen, deren es für eine saubere Entscheidfindung zu den Atomkraftwerken auch tatsächlich bedarf.
Die weiteren in der Standesinitiative aufgeführten Begehren sind, zumindest potenziell und latent, schon heute Bestandteil unserer Energiegesetzgebung. Die Prüfung der Wirkung der Einspeisevergütungen und der Energieeffizienzbestimmungen vor der Behandlung von Rahmenbewilligungsgesuchen ist eine Selbstverständlichkeit. Analoges gilt für die Prüfung und Einführung von auch marktwirtschaftlichen Instrumenten zur Verbesserung der Energieeffizienz - eine Tätigkeit, die sowohl das UVEK wie auch Ihre UREK praktisch ständig ausüben. Dass die Schweiz auch eine internationale Energiepolitik zu verfolgen hat, ist ebenfalls unstrittig, sie ist Bestandteil der schweizerischen Energiepolitik. Ob dabei Ausschreibeverfahren für neue erneuerbare Energien eine Rolle zu spielen haben, wie dies die Standesinitiative verlangt, ist situativ zu entscheiden und damit eine Angelegenheit des Vollzugs.
Aufgrund der Ihnen soeben vorgetragenen Argumente beantrage ich Ihnen namens der Mehrheit der UREK, der Standesinitiative keine Folge zu geben.
Erlauben Sie mir noch eine abschliessende Beurteilung. Es könnte die Gefahr bestehen, dass dieses Traktandum zu einer ausgiebigen Diskussion über das Pro und Kontra der Kernkraft führt. Ich habe mich in dieser materiellen Beurteilung der Sache bewusst zurückgehalten und hoffe, dass meine Ihnen bekannte Beurteilung der Kernkraft in meinem Votum nicht auch nur annähernd durchgeschimmert ist. Zur Diskussion wird es später noch oft Gelegenheiten geben. Ich hoffe, dass Sie das auch so sehen und sich auf die Frage beschränken, welche, richtig gesehen, Inhalt der Standesinitiative ist. Primär geht es darum, welche Umstände und welche Voraussetzungen wir für eine so oder so stattfindende Abstimmung über die Kernkraft als richtig erachten.