Lexipedia

Büttiker Rolf · Ständerat · 2010-12-02

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-02

Wortprotokoll

Ich möchte zuerst meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Präsident der Stiftungsräte von zwei Pensionskassen, einer Milliarden-Pensionskasse und einer 150-Millionen-Pensionskasse. Ich kann Ihnen sagen, wenn man in einer solchen Position ist, dann ist man bedient. Während der Nacht schläft man schlecht, wenn die Börse wie jetzt gerade auf Ende Jahr hin Bocksprünge macht, und während des Tages hat man ständig Arbeit mit der Bürokratie, den Vorschriften, den Experten, der Aufsicht usw. Ich habe mir lang Gedanken zum Vorstoss Graber gemacht. Ich bin ihm dankbar, dass er ihn gemacht hat, und ich danke dem Bundesrat, dass er ihn zur Annahme empfiehlt. Ich möchte zu dem, was der Bundesrat schreibt, noch zwei, drei Bemerkungen machen.

Ich bin überzeugt, Herr Bundesrat, dass es am besten wäre, wenn man für die Vorsorgeeinrichtungen eine grundlegend neue Rechtsform finden könnte. Dies würde bereits vieles vereinfachen, ist doch die Stiftung auch nach der Gesetzesrevision aus formalrechtlichen Gründen eine recht komplizierte Angelegenheit. Man könnte sich, vereinfacht und salopp gesagt, ein neues Rechtsinstitut - eine Zwischenform zwischen einer AG und einer Genossenschaft - vorstellen. Es liegen ja bereits Studien und Analysen vor. Professor Riemer hat Studien und Analysen zu möglichen Rechtsformen für Pensionskassen gemacht. Leider sind diese Ideen versandet, und man hat sie bis heute nicht aufgenommen. Darüber hinaus und im Zusammenhang mit der Schaffung eines neuen, speziellen Rechtsinstituts müsste man meiner Auffassung nach alle die Vorsorgeeinrichtungen betreffenden Gesetze in eine Gesetzesvorlage bringen. Das ist nämlich auch ein Problem. Wir haben Vorschriften im ZGB, wir haben Vorschriften im OR, wir haben Vorschriften im BVG, wir haben Vorschriften im Fusionsgesetz, wir haben Vorschriften im Scheidungsrecht usw.

Die Verordnung ist zudem historisch wie ein Krebsgeschwür gewachsen. Auch eine Überarbeitung und Systematisierung dieser Rechtsgrundlagen müsste gleichzeitig vorgenommen werden.

Dann stellt sich die Frage, die in der Motion auch aufgegriffen worden ist, wie man Wettbewerb herstellen und damit Kosten sparen kann - Wettbewerb nicht einfach um des Wettbewerbs willen, sondern die Zielsetzung ist dann, Kosten zu sparen. Und da müsste man, meine ich, Herr Bundesrat, eine einzige Pensionskassenwelt schaffen. Die Lebensversicherer sollen im Geschäft bleiben, das ist gar keine Frage. Aber auch für sie soll es nur noch ein einziges Gesetz, nämlich das BVG, geben. So, wie die öffentlich-rechtlichen Kassen eine Spezialregelung haben, so können auch für die Lebensversicherer im Rahmen des BVG spezielle Regelungen geschaffen werden. Der Wettbewerb zwischen autonomen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen und Lebensversicherern spielt nur, wenn man Spezialist ist. Es zeigt sich aber, dass die Lebensversicherer Marktanteile verlieren. Unterstehen sie demselben BVG, gelten auch für sie dieselben Transparenzvorschriften. Es ist nicht einzusehen, dass die Transparenzvorschriften bei den Lebensversicherern, die Pensionskassen anbieten, anders sind als bei denjenigen, die das nach BVG tun. Erklären Sie das einmal den Destinatären - das versteht nämlich niemand.

Werden alle dem gleichen Gesetz unterstellt, weiss man als KMU, also aus der Sicht des Destinatärs, wie viel die Abnahme des Sanierungsrisikos kostet. Man kann das dann mit den Mitarbeitern besprechen und sagen: "Beim Lebensversicherer zahlen wir nie Sanierungsbeiträge, das ist das System der Lebensversicherer, aber die Prämie ist dementsprechend höher." Das muss man dann natürlich vergleichen können. Das ist heute nicht vergleichbar, das sage ich Ihnen, ein KMU kann das nicht vergleichen. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt.

Und dann noch etwas zu den Verwaltungskosten: Wird das Gesetz vereinfacht, eine neue Rechtsform gefunden, dann können alle "Überbeine" - z. B. Aufblähung der Aufsichtsbehörden, Vorschriften für die Experten, Vorschriften für die Revision - zum Teil zurückgebildet oder beseitigt werden. Wenn Sie in einer Pensionskasse eine Teilliquidation durchführen müssen, dann, das kann ich Ihnen sagen, müssen Sie gut studieren. Dann müssen Sie auch noch mit der Aufsicht die ganze Sache besprechen. Es ist wirklich eine kleine Doktorarbeit, eine ganz einfache Teilliquidation in einer Pensionskasse durchzuführen. Das fördert natürlich auch das Vertrauen nicht. In dem Zusammenhang muss ich sagen, Herr Bundesrat: Die Vernehmlassung zur Strukturreformverordnung hat schon auch bereits einige Sorgen ausgelöst und einige Probleme zutage gefördert. Einige Menschen, die mit dieser Verordnung dann arbeiten müssen - ich betone: arbeiten müssen -, haben hier grosse Sorgen.

Es kann nicht darum gehen, einzelsprungweise neue Regeln zum Wettbewerb, zur Senkung der Kosten einzuführen. Man muss grundsätzlich hinter das BVG gehen und wieder ein modernes Rahmengesetz schaffen, das klar unterscheidet zwischen einerseits dem Obligatorium als Teil des Dreisäulenprinzips und andererseits auch dem Überobligatorium. Gleichzeitig - das kommt als neuer Faktor hinzu, das ist in der Motion Graber nicht enthalten - bin ich der Meinung, dass wir auch einen Blick auf die europäische Entwicklung werfen müssen, auf die Länder in unserer Umgebung. Es ist ja auch klar, dass die Menschen dort, die bei uns arbeiten usw., diesbezüglich mit uns in Verbindung sind, und es kann ja nicht sein, dass dann bei der Rückkehr, gerade auch im Pensionsalter, Probleme entstehen.

Noch eine letzte Bemerkung: Ich habe die Motion mit Freude zur Kenntnis genommen. Die Verwaltungen in den beiden Pensionskassen, wo ich verantwortlich bin, haben das genau angeschaut und haben gesagt, es gehe in die richtige Richtung. Aber ich möchte nur sagen, wir kommen dann in dieser Session bei der Aktienrechtsreform darauf zurück. Dort haben wir dann auch wieder die Diskussion, und was ich dort gesehen habe, das geht dann nicht in die Richtung der Motion Graber. Denn dort halsen wir vor allem den kleineren Pensionskassen wieder gewaltige neue administrative und bürokratische Belastungen auf, wenn wir das so beschliessen, wie es dort die Kommissionsmehrheit vorschlägt.

In dem Sinne möchte ich Sie ebenfalls bitten, die Motion Graber anzunehmen. Ich danke dem Bundesrat, dass er die Motion annehmen will, und bitte den Bundesrat, darüber hinaus auch noch im Hinblick auf die Zukunft der Pensionskassen einige strategische Überlegungen anzustellen.

[PAGE 1091]