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preparatory:AB 115609

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-12-02

Wortprotokoll

Besten Dank auch Ihnen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, dass Sie mir so grosszügig entgegengekommen sind und ich hier noch ein paar Worte zur Interpellation sagen kann. Ich möchte zuerst dem Bundesrat für den Teil der Antwort danken, der in die Zukunft gerichtet ist. Wir haben in unserem Rat ja schon verschiedentlich über die Thematik von kantonalen Quersubventionierungen in der Krankenversicherung gesprochen und hier Abhilfe schaffen wollen. Insofern stimmt es mich zuversichtlich, dass uns der Bundesrat einen künftigen Ausgleichsmechanismus für zu viel und - ich betone das - auch zu wenig bezahlte Prämien in den einzelnen Prämienregionen ankündigt. Das ist nach fünfzehn Jahren von einstweiligen kantonalen Quersubventionierungen ein bundesrätlicher Lichtblick, der adventswürdig ist. [PAGE 1108]

Zur Vergangenheit möchte ich nicht ins Detail gehen, aber doch etwas klarstellen: Wenn der Bundesrat mit seinen Erklärungen hier in Bezug auf die Vergangenheit Recht hätte, hätten wir nicht die bekannte Situation. Seine Erklärungen geben zwar eine technisch korrekte Theorie wieder, wie aber mindestens die Mitglieder Ihrer SGK wissen, hat sich die Wirklichkeit nicht an diese Theorie gehalten. Diese besagt, das BAG habe im Fall von in gewissen Kantonen zu tief festgesetzten Prämien dafür gesorgt, dass - so die bundesrätliche Antwort - "der Versicherer für das Folgejahr seine Prämien so weit erhöht, dass diese aufgrund von plausiblen Budgets wiederum die Kosten zu decken vermögen".

Ich habe die Theorie anhand eines bestimmten Kantons über die letzten fünf Jahre hinweg überprüft. Die Wirklichkeit hat sich nicht an diese Theorie gehalten. Es gab sogar eine Situation, in der die Prämien im betrachteten Kanton im Anschluss an mehrere deutliche Minusjahre im Durchschnitt sogar gesunken sind. Einen zweiten Kanton habe ich auch noch genauer überprüft, dort lief es nicht anders. Das, was der Bundesrat in der Theorie also als richtig beurteilt, war im Fall von einigen Kantonen leider nicht Wirklichkeit.

Ich begrüsse es deshalb ausdrücklich, dass unsere SGK die Geschäftsprüfungskommission ersucht, die Prämienbewilligung in der Vergangenheit auf diesen Punkt hin zu überprüfen. Ein entsprechender Brief unserer SGK ist abgegangen. Denn genau in diesem Punkt, den wir hier schon mehrfach besprochen haben, hat eben der Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle zu den Prämien eine grosse Lücke; genau diese Frage der Quersubventionierung wird nicht betrachtet. Zuhanden des Amtlichen Bulletins möchte ich der GPK dazu mitgeben, sie möge bitte dem SGK-Wunsch entsprechen und dabei nicht nur, aber auch das Protokoll vom 15. Februar 2010 zum Geschäft 09.320 zu Rate ziehen, insbesondere Seite 10. Mehr kann man ja nicht im Rat sagen, sonst plaudert man aus den Kommissionsinterna; aber dort ist ein ganz wichtiger Hinweis.

Lassen wir einmal die GPK die Vergangenheit überprüfen. Ich denke, das ist auch im Sinne all jener, die sich jetzt mit der Zukunft beschäftigen wollen. In Bezug auf diese bin ich wirklich verhalten optimistisch gestimmt, da unser "Krankenkassenminister" zur künftigen Vermeidung solch unstatthafter Quersubventionierung diesen Ausgleichsmechanismus vorgeschlagen hat. Ich bin auch gespannt, wie dieser dann genau funktioniert. Grob habe ich es verstanden, und es scheint mir plausibel zu sein.

In diesem Sinne warte ich jetzt noch die Antwort des Bundesrates ab und sage: Mit der Zukunft bin ich sehr zufrieden, mit der Vergangenheit nicht, aber da bringt jetzt die GPK Licht ins Dunkel.